LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob am Donnerstag Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts auf, das den Plan für unwirksam erklärt hatte. Das OVG habe seine Entscheidung im Jahr 2021 auf rechtlich nicht tragfähige Erwägungen gestützt, begründete der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts seine Entscheidung.
Das Gericht in Münster sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass in der Regionalplanung Fehler bei der Wahl des Standorts gemacht wurden und dass diese Mängel auf die Bauleitplanung der Stadt Datteln durchschlügen (Az.: BVerwG 4 CN 4.22 - 6.22).
Der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner hatten gegen den Bebauungsplan geklagt. Nach der OVG-Entscheidung hatten die Stadt Datteln und der Kraftwerksbetreiber Uniper
Quelle: dpa-AFX