DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit mit den drei Internetanbietern Deutsche Telekom
Im März hatte die Verbraucherzentrale die Internetanbieter abgemahnt und ihnen schlechte Beratung sowie Verstöße gegen Informationspflichten vorgeworfen. Die Firmen hatten die Vorwürfe damals zurückgewiesen.
Es geht um die schriftliche Zusammenfassung eines Vertrags, die Verkäufer den Kunden vor Vertragsunterschrift aushändigen müssen - so sieht es ein seit Dezember 2021 gültiges Gesetz vor. Verbraucherschützer überprüften Anfang dieses Jahres in den Shops, ob sich die Verkäufer daran hielten. Dabei stellten sie nach eigenen Angaben Mängel fest.
Ein Telefónica-Sprecher betonte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im März, dass die Mitarbeiter in den O2- und Partner-Telefonläden auf die neue Rechtslage geschult worden seien und Kunden vor der Bestellung die vorgeschriebene Vertragszusammenfassung bekämen. Das Unternehmen nehme die Kritik aber zum Anlass, "nochmals die eigenen Vertriebsteams und insbesondere Vertriebspartner auf die Abläufe hinzuweisen".
Als die Firmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollten, lief es auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Um hierbei einen guten Stand zu haben, schickte die Verbraucherzentrale erneut Tester los. Die allerdings dokumentierten, dass die Kurzzusammenfassung nun doch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgehändigt wurde. Die Stichproben zeigten eine Besserung im Handyladen, hieß es von der Verbraucherzentrale. "Wir hoffen, dass die Anbieter in allen Shops ihrer Verpflichtung nachkommen und sich dies nicht nur auf die lokale Stichprobe in Düsseldorf beschränkt."/wdw/DP/zb
Quelle: dpa-AFX