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Staatshilfe für Presseverlage soll an Auflagen gekoppelt werden

Staatshilfe für Presseverlage soll an Auflagen gekoppelt werden
Axel Springer -%
29.10.2020 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Die geplante staatliche Millionenförderung von Verlagen in Deutschland für die digitale Transformation soll an die Auflagen von Zeitungen und Zeitschriften gekoppelt werden. Als neutraler Verteilungsmaßstab biete sich "die aktuelle Reichweite oder Auflage" an, heißt es in einem Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Die Förderung sollen Abonnementzeitungen (rund 59 Prozent), -zeitschriften (rund 11 Prozent) und Anzeigenblätter (rund 30 Prozent) mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent bekommen, die Investitionen ins Digitale nachweisen können.

Im Juli hatte der Bundestag eine Förderung von bis zu 220 Millionen Euro auf mehrere Jahre verteilt für Presseverlage beschlossen. Die Hilfen zielen auf die digitale Transformation des Verlagswesens ab, um Absatz und Verbreitung von Abo-Zeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern zu unterstützen.

Eine bereits im November davor vom Bundestag beschlossene Hilfe speziell für die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern wird es hingegen nicht geben. Verlage klagen darüber, dass die Zustellung von gedruckten Presseprodukten immer teurer werde. Die Auflagen sinken zugleich.

Zu Details des Konzeptes, über das die Fachzeitschrift "Horizont" zuerst berichtete, wollte sich das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag auf dpa-Anfrage nicht äußern. Zu den nächsten Schritten hieß es, dass das Förderkonzept nun auf eine mögliche Notifizierung bei der EU-Kommission erörtert werden solle. Danach will das Ministerium eine Förderrichtlinie erstellen, "um den Abfluss eines Großteils der Mittel in Höhe von 180 Mio. Euro im Jahr 2021 sicherzustellen." Aus dem Konzept geht hervor, dass man nicht mehr damit rechnet, dass noch in diesem Jahr Geld ausbezahlt wird. Ursprünglich waren 20 Millionen Euro der Hilfen bereits für 2020 vorgesehen./rin/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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