PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess der Schweizer Großbank UBS
In dem Prozess warfen die Staatsanwälte UBS vor, zwischen 2004 und 2012 Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um dort reiche Kundschaft anzuwerben, wie AFP aus dem Gerichtssaal berichtete. UBS solle das Klientel dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz und damit vorbei am französischen Fiskus zu platzieren.
Die Großbank war daher vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Rekordgeldbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Dagegen legte das Kreditinstitut Berufung ein, es habe stets Vorwürfe strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen, hatte es geheißen. Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März an. Aus dem Geschäftsbericht der UBS für das vergangene Jahr geht hervor, dass es für die Bank um Forderungen von insgesamt 4,5 Milliarden Euro geht./rbo/DP/mis
Quelle: dpa-AFX