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Schulze in Glasgow: Atomkraft darf nicht als umweltfreundlich gelten

Schulze in Glasgow: Atomkraft darf nicht als umweltfreundlich gelten
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11.11.2021 ‧ dpa-Afx

GLASGOW (dpa-AFX) - Deutschland stemmt sich gemeinsam mit Dänemark, Österreich, Luxemburg und Portugal gegen Forderungen anderer EU-Staaten, Atomkraft als umweltfreundliche Energie einzustufen. Die geschäftsführende Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellte dazu am Donnerstag auf der UN-Klimakonferenz in Glasgow eine gemeinsame Erklärung der fünf Staaten vor. Schulze sagte, die Atomkraft sei keine Lösung in der Klimakrise, beim Klimaschutz sollte sich niemand auf die riskante und teure Technologie verlassen. Bessere und schnell verfügbare Alternativen seien etwa erneuerbare Energien aus Wind und Sonne.

Hintergrund sind laufende Arbeiten der EU-Kommission an einem Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen. Damit sollen Anleger klare Vorgaben bekommen, welche Investitionen als klimafreundlich gelten - die Kennzeichnung bietet also enorme finanzielle Vorteile. In Brüssel kursierte jüngst ein Papier mit Forderungen, Kernkraft und Gas in die Taxonomie aufzunehmen. Es stammt nach Angaben von Diplomaten von Frankreich, wird aber auch von etlichen anderen Ländern wie Polen und Tschechien unterstützt.

Die luxemburgische Umweltministerin Carole Dieschbourg sagte, die "Hochrisikotechnologie" Atomkraft könne nicht als grün oder nachhaltig eingestuft werden. Sie sei nicht nur zu riskant, sondern auch zu teuer. In der Erklärung wird zugleich betont, jedes EU-Land könne weiter souverän entscheiden, ob es auf Atomkraft setze oder nicht.

Deutschland hat sich zwar klar dagegen ausgesprochen, Atomkraft als klimafreundlich zu klassifizieren. Es gibt allerdings eine starke Lobby dafür, Gas als Übergangstechnologie zu fördern, um die Stromversorgung nach dem geplanten Atom- und Kohleausstieg abzusichern.

Laut der zuständigen EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness soll die Entscheidung zur Einstufung von Atom und Gas bis Jahresende fallen. Die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben dann zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben - sonst tritt die Taxonomie in Kraft./toz/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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