NEW ORLEANS (dpa-AFX) - Tesla
Musk hatte in dem Tweet von Mai 2018 zwar geschrieben, nichts halte die Mitarbeiter in dem Stammwerk im kalifornischen Fremont südlich von San Francisco davon ab, für eine gewerkschaftliche Organisierung zu stimmen. "Aber warum Gewerkschaftsbeiträge bezahlen und die Aktienoptionen für nichts aufgeben", fügte er dann hinzu. Die US-Arbeitsbehörde NLRB befand, dies sei eine illegale Drohung gewesen, Beschäftigten im Falle eines Gewerkschaftsbeitritts die Aktienoptionen wegzunehmen. Sie ordnete deshalb die Löschung des Tweets an.
Tesla bestritt im Berufungsverfahren, dass der Satz eine Drohung dargestellt habe. Das Gericht in New Orleans gab jedoch der NLRB Recht. Aktienoptionen seien ein regulärer Bestandteil der Vergütung von Tesla-Beschäftigten, betonte der Richter. Musks Tweet enthalte keine Hinweise darauf, dass Tesla gegen den Willen des Konzerns gezwungen sein könnte, die Optionen abzuschaffen. Daher stütze die Prüfung die Einschätzung der Behörde, "dass der Tweet eine indirekte Drohung war, als Vergeltung für eine gewerkschaftliche Organisierung die Aktienoptionen abzuschaffen". Der Tweet war am Sonntag zunächst weiterhin online.
Musk hatte in der Serie von Tweets auch geschrieben, dass die Gewerkschaft UAW seinerzeit das damals noch General Motors
Die UAW, die stark in der US-Autobranche ist, versucht schon seit Jahren erfolglos, in amerikanischen Tesla-Fabriken Fuß zu fassen. Tesla argumentiert stets, dass die Arbeiter ohne eine gewerkschaftliche Organisation besser dastünden./so/DP/jha
Quelle: dpa-AFX