LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die schwedische VW
Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2017. Demnach soll Scania zusammen mit fünf anderen Herstellern über 14 Jahre hinweg die Preise für Lastwagen abgesprochen haben. Zudem soll ausgemacht worden sein, die Kosten für die Entwicklung neuer Technologien zur Emissionsbegrenzung an die Kunden weiterzugeben.
Mit den übrigen Beteiligten - Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault - hatte die EU-Kommission bereits im Jahr 2016 einen Vergleich geschlossen. Die Unternehmen mussten eine Strafe von insgesamt knapp 2,93 Milliarden Euro zahlen. Zu dem Zeitpunkt war es die höchste von den europäischen Wettbewerbshütern je verhängte Geldbuße. Scania lehnte den Vergleich jedoch ab.
Das Gericht der EU betonte in seinem Urteil vom Mittwoch, dass die EU-Kommission weder die Unschuldsvermutung verletzt, noch andere von Scania bemängelte Fehler begangen habe. Das Unternehmen teilte mit, das Urteil erst zu kommentieren, wenn man es vollständig geprüft habe. "Insgesamt möchte ich sagen, dass wir die Vorwürfe bestreiten", sagte ein Sprecher. Scania habe auf keiner Ebene und in keinem Zusammenhang eine Vereinbarung mit anderen Herstellern über die Preisgestaltung getroffen./mjm/DP/eas
Quelle: dpa-AFX