HAMM/BONN (dpa-AFX) - Eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone
Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte.
Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig - also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden - erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte am Dienstag, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte.
Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen./wdw/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX