ROM (dpa-AFX) - Der Billigflieger Ryanair
Aufgrund der Beschwerden hatte die italienische Wettbewerbsbehörde Antitrust Ermittlungen wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen die irische Fluggesellschaft eingeleitet. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass Ryanair die Verbraucher nicht ausreichend über mögliche Zusatzkosten informiert habe. Zudem wurde bemängelt, dass bei Ryanair-Buchungen für einen Hinflug automatisch auch alle Extrawünsche für den Rückflug übernommen wurden.
Extrakosten sorgen immer wieder für Ärger
Die Wettbewerbsbehörde berief sich auf zwei Paragrafen des italienischen Verbraucherschutzgesetzes. Ryanair erklärte sich daraufhin bereit, die zusätzlichen Kosten für das Einchecken am Flughafen zurückzuerstatten. Zudem soll es für eine Reihe von Passagieren Gutscheine geben. Insgesamt können nach Angaben der Behörde mehr als 100.000 Fluggäste mit einer Rückzahlung rechnen. Die Extrakosten über Standard-Ticket hinaus - beispielsweise auch fürs Gepäck - sorgen bei Flügen immer wieder für Ärger./cs/DP/jha
Quelle: dpa-AFX