DUBLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Europas größter Billigflieger Ryanair
Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften bei von ihnen stornierten Flügen verpflichtet, den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten. In der Corona-Krise hatte dies auch bei anderen Gesellschaften nicht geklappt. So hat der Lufthansa
Ryanair nannte weder Zahl noch Summe der Erstattungen. Stand Ende Juni seien alle Anträge aus dem März und die Hälfte der April-Anträge bearbeitet gewesen. Das Unternehmen beschuldigte erneut Online-Reisebüros, bei ihren Buchungen gefälschte E-Mail-Adressen und virtuelle Kreditkarten zu verwenden, die nicht zu einzelnen Verbrauchern zurückverfolgt werden könnten. Die Büros müssten die Daten ihrer Kunden offenlegen, damit an diese Erstattungen fließen könnten./ceb/DP/stk
Quelle: dpa-AFX