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ROUNDUP/SPD-Ministerien zu CO2-Preis: Vermieter an Heizkosten-Plus beteiligen

ROUNDUP/SPD-Ministerien zu CO2-Preis: Vermieter an Heizkosten-Plus beteiligen
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21.09.2020 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Wenn der CO2-Preis ab 2021 das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten aus Sicht der SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen. Das geht aus einem Entwurf gemeinsamer Eckpunkte der Ressorts hervor, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Ministerien schlagen darin vor, "die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen" - Vermieter dürften also höchstens die Hälfte der Kosten, die ab 2021 zunächst Jahr für Jahr ansteigen, auf die Miete aufschlagen. Aus der Immobilienbranche kam Protest, betroffene CDU-Ministerien, das Bau- und das Wirtschaftsministerium, äußerten sich zunächst nicht.

Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte, mit dieser Initiative zeigten die Ministerien, dass sie die "soziale Abfederung" von Klimaschutz sehr ernst nähmen. Man freue sich auf Rückmeldungen der anderen Ressorts.

Der CO2-Preis verteuert ab 2021 sowohl Benzin und Diesel als auch Heizöl und Erdgas - erst nur ganz wenig, dann Jahr für Jahr etwas mehr bis 2025. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Ziel ist, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Mieter haben das bei Heizungen allerdings in der Regel nicht selbst in der Hand - ob die alte Ölheizung ausgetauscht wird, entscheidet der Vermieter.

Im Klimaschutzprogramm hatte die schwarz-rote Koalition vereinbart, "eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung" zu prüfen". Das reize Vermieter an, in klimaschonende Heizungen und gute Isolierung zu investieren, und Mieter, beim Heizen zu sparen.

Brennstofflieferanten sollen verpflichtet werden, auf der Rechnung den Anteil des CO2-Preises auszuweisen. Die neue Regelung sollte aus Sicht der Ministerien mit Beginn des CO2-Preises ab 1. Januar 2021 gelten - und nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Gewerbemieten.

Die Immobilienbranche äußerte sich kritisch. "Die Forderung der SPD sind eine schlichte Unverschämtheit und von mangelnder Sachkenntnis getragener Populismus", sagte der Präsidenten des Verbands Haus und Grund, Kai Warnecke, der dpa. Die Sozialdemokraten wollten "scheinheilig die eigene Klientel ausgenommen wissen" von den Kosten durch den CO2-Preis. Vermieter hätten keinen Einfluss auf das Heiz- und Duschverhalten der Mieter. "Das wäre ja so, als müsste ein Autohersteller den CO2-Ausstoß eines Autofahrers bezahlen."

Der Präsident des Immobilienwirtschaftsverbands ZIA, Andreas Mattner, hält dagegen eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern für sinnvoll, sieht aber auch Risiken, wie er der dpa sagte. Energetische Sanierungen - zu denen der Heizungsaustausch gehört - seien bereits heute in vielen Fällen nicht wirtschaftlich darstellbar. "Eine Begrenzung der Umlagefähigkeit würde dies verstärken." Bei der Ausgestaltung der Umlagefähigkeit müsse berücksichtigt werden, ob ein Eigentümer schon investiert habe - in einem solchen Fall solle es möglich sein, die CO2-Preis-Kosten voll auf die Mieter umzulegen./ted/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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