BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland darf dem Energiekonzern RWE
Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz wird ab 2038 kein Strom mehr aus Kohle erzeugt. Die Ampel-Parteien SPD, Grünen und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kohleausstieg "idealerweise" von 2038 auf 2030 vorzuziehen.
Die Entschädigungszahlung hatte Deutschland bereits 2021 bei der Kommission angemeldet, insgesamt geht es um 4,35 Milliarden Euro für zwei Betreiber. 2,6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro für die Leag-Anlagen in der Lausitz vorgesehen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Ausgleichszahlung zugunsten von RWE zwar eine staatliche Beihilfe darstellt, sie aber notwendig ist, damit RWE seine Braunkohlekraftwerke auslaufen lassen könne. Der derzeitige Nettowert der entgangenen Gewinne sei höher als der Wert der Entschädigung./mjm/DP/nas
Quelle: dpa-AFX