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19.05.2021 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP/Kampf gegen Corona-Hilfen für Konkurrenz: Ryanair erzielt Teilerfolg

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Deutsche Lufthansa

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Kampf gegen staatliche Hilfen für konkurrierende Fluglinien während der Corona-Pandemie hat der Billigflieger Ryanair einen Teilerfolg vor dem EU-Gericht erzielt. In zwei Fällen seien Beschlüsse der EU-Kommission über Staatshilfen nichtig, entschied das Gericht am Mittwoch. Konkret geht es um Beihilfen von Portugal zugunsten des Luftfahrtunternehmens TAP sowie eine Finanzhilfe der Niederlande zugunsten von KLM. Die Nichtigerklärung tritt jedoch erst in Kraft, wenn die EU-Kommission einen neuen Beschluss zu den Unterstützungsmaßnahmen gefasst hat.

Aus Sicht der Richter hat es die EU-Kommission im portugiesischen Fall versäumt darzulegen, aus welchen Gründen die angemeldete Maßnahme als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden könne. Auch in dem anderen Fall sah das EU-Gericht eine Verletzung der sogenannten Begründungspflicht der Kommission.

In einem weiteren Urteil vom Mittwoch ging es um eine Stützung von strategisch bedeutenden spanischen Unternehmen im Umfang von zehn Milliarden Euro. Dies sei mit dem Unionsrecht vereinbar, urteilte das Gericht. Eine Nichtigkeitsklage von Ryanair wurde abgewiesen. Das Unternehmen habe unter anderem nicht dargelegt, warum es dadurch gehindert werde, sich in Spanien niederzulassen (Rechtssachen: T-465/20, T-643/20 und T-628/20).

Ryanair begrüßte die beiden Urteile zugunsten der Fluggesellschaft. Gegen die Entscheidungen können innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Die nächste Instanz könnte dann prüfen, ob Verfahrensfehler gemacht wurden.

Hintergrund der Streitigkeiten sind Milliarden-Summen, die während der Corona-Pandemie von staatlicher Seite in die Hand genommen wurden. Auch Ryanair hatte Staatshilfe aus dem Vereinigten Königreich erhalten - dort sind unter anderem Personal und Flugzeuge stationiert. Die Krise ließ den Reiseverkehr dramatisch einbrechen, viele Fluggesellschaften würden ohne Unterstützung nicht überleben.

Nach eigenen Angaben geht Ryanair derzeit in 20 Fällen vor Gericht gegen staatliche Unterstützung für Konkurrenten vor - darunter auch die Lufthansa . Aus Sicht der Airline sind die Staatshilfen diskriminierend. Die EU-Kommission habe es ermöglicht, dass Regierungen Schecks für ihre "ineffizienten" Unternehmen ausstellen könnten. Erst im April hatte die irische Fluggesellschaft vorerst erfolglos versucht, gegen millionenschwere Hilfen von Schweden und Dänemark für die skandinavische Fluggesellschaft SAS und finnische Unterstützung für Finnair vorzugehen.

Der verkehrspolitischer Sprecher der CSU im Europäischen Parlament, Markus Ferber, wertete die Rechtsprechung als "peinliche Zurechtweisung" für die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die Kommission sei offenbar nicht in der Lage, die eigenen formalen Prozesse korrekt abzuwickeln. Er betonte auch, Ryanair profitiere von indirekten Subventionen, die an regionale Flughäfen gingen. Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte mit Blick auf die Urteile zu KLM und TAP lediglich, man nehme diese zur Kenntnis, werde sich mit ihnen beschäftigen und mögliche nächste Schritte prüfen.

Europas größter Billigflieger Ryanair ist wegen der Corona-Krise im abgelaufenen Geschäftsjahr tief in den roten Zahlen gelandet. Unter dem Strich stand für die zwölf Monate bis Ende März ein Minus von gut einer Milliarde Euro nach einem Gewinn von 649 Millionen ein Jahr zuvor, wie das Unternehmen am Montag in Dublin mitgeteilt hatte.

Am Mittwoch wurde zudem ein weiteres Urteil zu staatlichen Beihilfen bekanntgegeben, das Ryanair nicht zugutekommt. Das EU-Gericht kippte die Genehmigung für eine millionenschwere Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn, der von dem irischen Unternehmen genutzt wird (Rechtssache T-218/18). Die EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deswegen beim EU-Gericht Klage erhoben. Auch gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden./mjm/DP/fba

Quelle: dpa-AFX

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