BERLIN (dpa-AFX) - Der Corona-Impfstoff von Astrazeneca
Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) eine entsprechende Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Grundlage seien derzeit verfügbare Daten zum Auftreten "seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen". Diese seien 4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetreten, teilte das beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gremium mit. Dabei geht es um Auffälligkeiten mit Fällen von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen, die vor allem bei jüngeren Frauen gemeldet wurden.
Einige Bundesländer, Kommunen und Kliniken hatten Impfungen mit Astrazeneca bereits für unter 60-Jährige ausgesetzt.
Laut dem Beschluss der Gesundheitsminister soll es den Ländern nun frei stehen, auch jetzt schon die 60-69-Jährigen für das Mittel von Astrazeneca mit in ihre Impfkampagnen einzubeziehen. "Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen", erläutern die Ressortchefs. Derzeit laufen generell Impfungen in den ersten beiden Prioritätsgruppen, zu denen - bezogen auf das Lebensalter - Menschen ab 70 Jahre gehören.
Wenn Menschen unter 60 sich gemeinsam mit einem impfenden Mediziner für Astrazeneca entscheiden, sollen diese Impfungen grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen./ctt/sam/DP/he
Quelle: dpa-AFX