BERLIN (dpa-AFX) - Die gescheiterte Pkw-Maut könnte ein teures Nachspiel für den Steuerzahler haben: Die eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen haben Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik, wie die Firmen CTS Eventim
Kapsch TrafficCom und CTS Eventim hatten für die Pkw-Maut das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH gegründet. Die Pkw-Maut - ein CSU-Prestigeprojekt - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die vorgesehenen Betreiber fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge nach dem Urteil kündigte. Der Bund und der zuständige damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatten die Ansprüche zurückgewiesen, es folgte das Schiedsverfahren.
Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die geltend gemachten Ansprüche der autoTicket GmbH dem Grunde nach bestünden, teilten die Unternehmen mit. Das gehe aus dem den Betreiberparteien am Freitag übermittelten Zwischenschiedsspruch hervor. Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, habe sich demnach nicht "einseitig und entschädigungslos" von dem Vertrag lossagen dürfen. Mit dem Schiedsspruch sei auch der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung abgelehnt worden.
Eine Sprecherin des amtierenden Bundesverkehrsministers Volker Wissing (FDP) sagte auf Anfrage: "Uns wurde noch keine Entscheidung zugestellt. Sobald dies erfolgt, werden wir sorgfältig prüfen, auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden."
Wegen der gescheiterten Pkw-Maut hatte es in der vergangenen Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss des Bundestags gegeben. Die damalige Opposition warf Scheuer Versagen und schwere Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor. Scheuer hatte die Vorwürfe stets bestritten.
In dem im Frühjahr 2021 vorgelegten Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hieß es, dem Risiko eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem EuGH hätte "in der Risikoabwägung eine größere Bedeutung zukommen müssen". Festgestellt wurde zudem, es habe "kein Fall einer Lüge, bewusster Verheimlichung oder Manipulation" des Ministeriums oder des Ministers glaubhaft nachgewiesen werden können.
Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Grünen und Linken sowie AfD hatten jeweils eigene Sondervoten mit massiver Kritik an Scheuer vorgelegt. Im Visier stand dabei auch, dass er die Betreiberverträge Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Der U-Aussschuss hatte Ende 2019 die Arbeit aufgenommen und Scheuer zwei Mal stundenlang als Zeugen vernommen./jha/bek/DP/jha
Quelle: dpa-AFX