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16.03.2021 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP/Gericht: Berufung von Google gegen Urteil zu Bund-Gesundheitsportal

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Alphabet (C)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der US-Konzern Google wehrt sich in Deutschland gegen das vorläufige Verbot einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass Google gegen ein entsprechendes Urteil Berufung eingelegt habe.

Der Internetkonzern teilte der dpa mit, man befinde sich noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wolle. "Aus diesem Grund haben wir vorsorglich Schritte eingeleitet, die uns einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung geben."

Kern des Rechtsstreits: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen eine Infobox des Portals gesund.bund.de prominent angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale betreiben. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht München geklagt.

Im Februar untersagten die Richter die Kooperation und gaben Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik und den US-Konzern im Wesentlichen statt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Das Ministerium hatte angekündigt, die Entscheidung zu prüfen. Mehrmalige dpa-Anfragen zu möglichen weiteren Schritten ließ es unbeantwortet. Beim Oberlandesgericht ging über Google hinaus bislang keine weitere Berufung ein, wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte. Termine für den weiteren Ablauf gebe es noch keine.

Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Der Bund ist nicht Verfahrensgegner./rin/DP/eas

Quelle: dpa-AFX

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