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12.09.2021 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP/Gericht: Apps in Apple-Store dürfen zu externen Zahlungen leiten

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OAKLAND (dpa-AFX) - Für iPhone-Nutzer soll es nach einem US-Urteil einfacher werden, digitale Inhalte in Apps direkt bei den Entwicklern zu kaufen. Solche Käufe könnten günstiger ausfallen, da die App-Macher dabei nicht die übliche Abgabe von 30 Prozent des Preises an Apple abtreten müssen. Der Spielentwickler Epic Games ("Fortnite") scheiterte in dem Prozess in Kalifornien jedoch mit seinem Ziel, die Öffnung des iPhones für andere App Stores neben Apples hauseigener Plattform zu erzwingen. Apple sieht das Urteil als Erfolg, Epic will in Berufung gehen.

Richterin Yvonne Gonzalez Rogers verfügte, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltflächen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des hauseigenen In-App-Kaufsystems verweisen. Die Anordnung soll in drei Monaten greifen. Dann wird sich auch zeigen, ob Entwickler versuchen werden, Buttons für den Kauf digitaler Artikel mit wenigen Klicks an Apple vorbei in ihren Apps unterzubringen - und wie weit der Konzern sie gehen lässt. Dem Urteil zufolge steht es dem Gericht zu, die Erfüllung der Anordnung zu überwachen.

Apple könnte die Entscheidung Einiges kosten. Dem Urteil zufolge kommen 70 Prozent der gesamten App-Store-Erlöse von Spiele-Apps. Formell gesehen gilt die Entscheidung nur für US-Apps.

Anfang des Monates kam Apple bereits in einer Einigung mit der japanischen Wettbewerbsbehörde JFTC Anbietern von Medien-Apps entgegen. Demnach können künftig Unternehmen wie Netflix , Amazon und Spotify , aber auch Medienverlage und E-Book-Anbieter in der App ihren Kunden einen Link zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kontos anbieten, um damit die Umsatzbeteiligung von Apple an Käufen innerhalb einer App zu umgehen.

Das Urteil besagt auch, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, mit Kunden über Kontaktinformationen zu kommunizieren, die die Entwickler bei der Anmeldung innerhalb der App erhalten haben.

Epic hatte Apple im August 2020 verklagt, nachdem der iPhone-Hersteller "Fortnite" aus seinem App Store entfernt hatte. Die Spielefirma hatte heimlich Softwarecode in seine App eingebaut, dank dem Nutzer "Fortnite"-Artikel direkt bei Epic kaufen konnten, ohne dass Provisionen an Apple fällig wurden.

Rogers kam zum Schluss, dass Apple im Recht war, Epic von der Plattform zu verbannen und verurteilte den Spielehersteller zur Zahlung von Schadenersatz an Apple von vier Millionen Dollar. Das ist Apples Anteil von 30 Prozent an den Einnahmen, die Epic mit dem Direktverkauf erzielte. Das Gericht widersprach zugleich der Auffassung von Epic, dass Apple ein kartellrechtlicher Monopolist auf dem Teilmarkt für mobile Spieltransaktionen sei. Rogers stellte jedoch fest, dass das Verhalten von Apple bei der Durchsetzung von bestimmten Beschränkungen wettbewerbswidrig sei.

Apple interpretierte das Urteil als Erfolg. "Wir sind sehr erfreut über die Entscheidung des Gerichts und betrachten dies als einen großen Sieg für Apple", sagte Chefjuristin Kate Adams am Freitagabend. Die Entscheidung bestätige, dass Apples Erfolg "nicht illegal" sei, betonte Adams in einem Gespräch mit Journalisten. Das Gericht habe bestätigt, dass Apple auf keinem relevanten Markt ein Monopolist sei und dass die Vereinbarungen mit App-Entwicklern nach dem Kartellrecht legal seien.

Epic-Chef Tim Sweeney kommentierte das Apple-Statement auf Twitter: "Das heutige Urteil ist weder für Entwickler noch für Verbraucher ein Gewinn. Epic kämpft für einen fairen Wettbewerb zwischen In-App-Zahlungsmethoden und App Stores für eine Milliarde Verbraucher." Man werde in Berufung gehen, bestätigte ein Epic-Sprecher dem Tech-Blog The Verge.

Das Unternehmen, das im vergangenen Jahr mit "Fortnite" mehr als 5 Milliarden Dollar einnahm, geht auch in der EU, in Großbritannien und in Australien mit Klagen gegen Apple vor. Außerdem verklagte der Spielehersteller Google wegen ähnlicher Geschäftsmodelle in der App-Plattform Play Store für Geräte mit dem Android-Betriebssystem./chd/so/DP/stw

Quelle: dpa-AFX

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