KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Technologieriese Google
Wettbewerber wüssten am besten über den Markt Bescheid, argumentierte der Vertreter des Kartellamts am Dienstag in Karlsruhe. Der Google-Anwältin hingegen geht das Vorgehen zu weit. Sie sagte, Vertragsdetails müssten nicht wörtlich zitiert werden - man könne auch eine Frage formulieren, ob zum Beispiel Rabatte in Höhe von 10, 20 oder 30 Prozent eine Sogwirkung hätten. Zwei Richterinnen des Kartellsenats hinterfragten, ob die Behörde nicht zu weit gehe - gerade falls die Vorwürfe am Ende nicht haltbar sein sollten.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff machte deutlich, dass das Interesse des Amts an einer Sachaufklärung und das Interesse des Unternehmens an der Geheimhaltung abgewogen werden müssten. Das gehe wohl nicht pauschal, sondern Schritt für Schritt. Der Senat muss klären, wie groß der Spielraum von Deutschlands obersten Wettbewerbshütern ist. Wann er eine Entscheidung verkündet, war zunächst unklar.
Produktbündel und Präsentationsvorgaben
Konkret geht es darum, dass das Kartellamt dem Konzern "verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen" bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen will. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Autohersteller wie Volvo, Ford
Google bietet Herstellern die Dienste den Angaben zufolge grundsätzlich nur zusammen an und macht nach Auffassung des Kartellamts weitere Vorgaben für die Präsentation der Dienste im Infotainmentsystem von Autos, damit diese bevorzugt genutzt werden. Es mahnte Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet
Geheimnisse und Grundsätzliches
Wie Richter Kirchhoff sagte, hatte Google schon Schwärzungen durchgesetzt. Doch der Konzern will mehr Passagen unkenntlich machen. "Wir diskutieren hier nur noch über einzelne Wörter und Teilsätze", sagte die Anwältin. Der Vertreter des Kartellamts hingegen sah die Sache grundsätzlicher: Erstmals werde es eine höchstrichterliche Entscheidung geben - das sei auch für andere Fälle wichtig. Er warb dafür, die Anforderungen nicht schon in dieser Phase der Ermittlungen seiner Behörde zu komplex zu machen.
Der BGH muss für die Angaben, die Google geschwärzt wissen will, nun jeweils prüfen, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt und wie viel Aufklärung von einer Weitergabe an die Konkurrenz zu erwarten ist. Bevor es an die Details ging, schloss Kirchhoff allerdings die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus./kre/DP/mis
Quelle: dpa-AFX