LUXEMBURG (dpa-AFX) - Volkswagen
Hintergrund des Urteils sind drei Verfahren aus Österreich, in denen Autos von VW
Nach Angaben des EuGH ließ diese Software zum Teil Stickoxid-Emissionen zu, die höher waren, als es die EU-Grenzwerte erlaubten. Dies sei nach Angaben der nationalen Gerichte bei Temperaturen unter 15 beziehungsweise über 33 Grad Celsius der Fall gewesen. VW spricht von Temperaturen unter zehn Grad. Wegen der Temperaturspanne wird diese Form der Abschalteinrichtung auch Thermofenster genannt.
Die für die verhandelten Fälle geltende EU-Regelung sieht dem Gerichtshof zufolge vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Nachbesserung oder einen Ersatz des Wagens verlangen können, sofern dies für das Unternehmen nicht unmöglich oder unverhältnismäßig sei.
Die Kunden können aber unter bestimmten Umständen auch eine Preisminderung oder eine Vertragsauflösung verlangen. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer nicht in einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher Abhilfe schafft, wie der EuGH mitteilte. Nach Ansicht von VW ist die in den verhandelten Fällen verwendete Software zulässig, auch weil sie den Motor schütze und Unfälle vermeiden könne. "Die Auswirkungen des Urteils auf Volkswagen sind deshalb gering", hieß es.
Andere Prozessbeobachter sehen das komplett anders: Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) müsse nun alle betroffenen Diesel, auch die von BMW
Dem EuGH zufolge ist es nur dann rechtens, zum Schutz des Motors ein Thermofenster einzubauen, wenn keine andere technische Lösung Risiken abwenden könne. Diese Ausnahme gelte aber nicht, wenn die Abschalteinrichtung bei normalem Betrieb und den überwiegenden Teil des Jahres zu viel Schadstoffausstoß zulasse.
Felix W. Zimmermann, Chefredakteur des Rechtsmagazins "Legal Tribune Online", sieht in dem Urteil ein Ende der Praxis, Thermofenster mit Motorschutz zu begründen. Hersteller dürften nicht sehenden Auges teure Technik sparen, um sich später darauf zu berufen, dass sonst das Auto kaputt gehe. "Eine andere technische Lösung war und ist aber vorhanden."/mjm/DP/men
Quelle: dpa-AFX