BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit mit Astrazeneca
Dies solle ab 1. Juli für die Impfdosen gelten, die dann noch aus Zusagen für das erste Quartal ausstehen. Ab 1. Oktober solle der Hersteller für fehlende Mengen aus dem zweiten Quartal zahlen. Darüber hinaus fordert die Kommission für jede vom Gericht festgestellte Vertragsverletzung zehn Millionen Euro pro Tag, bis die Vereinbarungen eingehalten werden.
Die EU-Kommission hatte 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von Astrazeneca bestellt und auf Lieferungen bis Ende Juni gesetzt. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet. Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020.
Die Firma macht Produktionsprobleme geltend und bestreitet Vertragsverstöße. Beide Seiten trugen ihre Argumente am Mittwoch in einem Eilverfahren vor Gericht vor. Die Kommission will vorerst eine einstweilige Verfügung erreichen. Wann die Entscheidung fällt, blieb zunächst offen. In der Hauptsache soll ab September verhandelt werden.
Der Rahmenvertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse "best reasonable efforts" zur Erfüllung der Zusagen unternehmen - zu Deutsch in etwa "alle vernünftigen Anstrengungen". Astrazeneca-Anwalt Hakim Boularbah erklärte: "Astrazeneca hat diese Verpflichtung eingehalten und hält sie immer noch ein. Trotz aller Herausforderungen ist Astrazeneca heute der zweitgrößte Lieferant von Impfstoff an die EU."
Der zweite Knackpunkt: eine Vertragsklausel, dass keine Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen vor, Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Boularbah betonte jedoch, dass "der Europäischen Kommission schon während der Ausschreibung im vergangenen Sommer deutlich gemacht wurde, dass die britische Regierung Vorrang in der britischen Lieferkette hat, im Gegensatz zu den wiederholten und falschen Argumenten der Kommission"./vsr/DP/he
Quelle: dpa-AFX