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28.03.2022 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP/CTS Eventim: Teilerfolg im Maut-Rechtsstreit - Aktie steigt

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Kapsch

FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um die gescheiterte Pkw-Maut haben die einst als Betreiber vorgesehenen Unternehmen CTS Eventim und Kapsch Trafficom einen Etappensieg errungen. Laut eines Zwischenschiedsspruchs habe die Autoticket GmbH Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland, wie CTS Eventim und Kapsch Trafficcom am Freitagabend mitgeteilt hatten. Autoticket ist ein Gemeinschaftsunternehmen der beiden Konzerne. Am Aktienmarkt kam das gut an, Anleger griffen bei beiden Papieren kräftig zu.

In der nächsten Runde des zweiteiligen Verfahrens wird demnach über die Höhe der Ansprüche entschieden. Autoticket fordert 560 Millionen Euro. Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es zunächst, man wolle die Entscheidung prüfen. Das Schiedsgericht habe auch auf mögliche Schadensersatz-Ansprüche des Bundes hingewiesen. Das Verfahren sei vertraulich, über das weitere Vorgehen sei nun zu entscheiden.

An der Börse wurde die Nachricht am Montag positiv aufgenommen. Mit einem Plus von drei Prozent gehörten die Aktien des Tickethändlers CTS Eventim gegen Mittag zu den größten Gewinnern im MDax . Die Papiere des österreichischen Maut-Spezialisten Kapsch Traficcom legten um rund 15 Prozent zu.

Analysten werteten die Nachricht als Teilerfolg für die einst vorgesehenen Betreiberfirmen. Von den geforderten 560 Millionen Euro würden derweil rund 300 Millionen Euro auf Subunternehmen entfallen, schrieb Analyst Henrik Paganetty vom Analysehaus Jefferies. CTS Eventim könne - im besten Fall - mit einem Mittelzufluss von etwa 125 Millionen Euro rechnen. Das wäre mehr als ein Viertel des Umsatzes des vergangenen Jahres.

Die Pkw-Maut - ein CSU-Prestigeprojekt - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die vorgesehenen Betreiber fordern Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge nach dem Urteil gekündigt hatte.

CTS Eventim und Kaptsch Traficcom argumentieren, dass ihre Tochter Autoticket im vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe - vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von "Beendigungskosten" vor, zu denen auch Schadenersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Der Bund und der zuständige damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatten die Ansprüche zurückgewiesen und erwidert, die Firmen hätten etwa vertragliche Leistungen nicht erfüllt. Es folgte das Schiedsverfahren. Inzwischen wird das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) geführt./jcf/mne/mis

Quelle: dpa-AFX

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