HANNOVER/STUTTGART (dpa-AFX) - Continental
Vor rund einem Jahr war bekannt geworden, dass in zahlreichen Fahrzeugen elektrische Komponenten wie auf Leiterplatten montierte Kondensatoren und Widerstände mit überhöhten Blei-Konzentrationen eingebaut worden waren. Dabei sollen keine unmittelbaren Risiken für die Umwelt und für die Gesundheit von Verbrauchern bestanden haben, denn die Teile sollen keinem Verschleiß ausgesetzt gewesen sein.
Blei kann gefährlich sein, in kleineren Mengen vor allem in Form von gelösten Verbindungen oder feinem Staub. Das niedersächsische Umweltministerium hatte den Continental-Konzern mit Hauptsitz in Hannover im August 2019 aufgefordert, "einen Maßnahmenplan zu erstellen, der eine schnellstmögliche Reduzierung des Bleigehalts der betroffenen Komponenten auf das zulässige Maß gewährleistet".
Gemäß dem Zeitplan habe man mittlerweile die Belieferung umgestellt, berichtete das Dax
Maßgeblich für die zulässigen Bleimengen in Fahrzeugteilen sind etwa die Regelungen der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie. Diese legt abhängig vom Datum der Typgenehmigung eines Automodells bestimmte Grenzwerte fest. Hier hatten sich in den Jahren 2013, 2015 und 2016 Änderungen ergeben, die die beiden Zulieferer zumindest teilweise nicht mitvollzogen. Eine angepasste Ausnahmeregelung war übersehen worden - in der Folge könnten die belasteten Teile in Millionen Autos weltweit verbaut worden sein. Im Fall von Continental kamen seit 2016 zu stark bleihaltige Bauteile in Umlauf. Die Kondensatoren selbst erhielten die Hannoveraner von einem chinesischen Hersteller.
Conti waren die zu großen Mengen selbst aufgefallen, das Unternehmen hatte das Problem den Behörden im Juni des vorigen Jahres gemeldet. Die überhöhten Blei-Konzentrationen sollen mit durchschnittlich 0,3 Milligramm je Komponente oberhalb des Grenzwerts noch relativ gering gewesen sein. "Das Fahrverhalten, die Emissionen sowie die Sicherheit werden durch die Verwendung nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus werden die potenziell nicht konformen Bleimengen mit den gesetzlich zulässigen Anteilen im Recyclingprozess zusammen zurückgewonnen."
Es gebe nun die interne Verpflichtung, "künftig grundsätzlich alle Komponenten gemäß den Grenzwerten der Altfahrzeug-Richtlinie auszulegen", erklärten die Hannoveraner. Bei Bosch hieß es, man habe "seinerzeit die Auslieferung betroffener Produkte sofort gestoppt und in Abstimmung mit den Kunden die Lieferung auf richtlinienkonforme Teile umgestellt"./jap/DP/nas
Quelle: dpa-AFX