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ROUNDUP: Zwölf Jahre für Säureattacke auf Manager - Suche nach zweitem Mann

ROUNDUP: Zwölf Jahre für Säureattacke auf Manager - Suche nach zweitem Mann
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18.08.2022 ‧ dpa-Afx

WUPPERTAL (dpa-AFX) - Nach der brutalen Säureattacke auf den Energiemanager Bernhard Günther in Haan bei Düsseldorf hat das Landgericht Wuppertal ein deutliches Urteil gefällt: Der 42-jährige Angeklagte muss wegen seiner Beteiligung an dem Überfall wegen absichtlicher schwerer und gefährlicher Körperverletzung für zwölf Jahre in Haft. Das Verbrechen sei "an Rohheit und Menschenverachtung kaum zu überbieten", sagte der Vorsitzende Richter Holger Jung am Donnerstag bei der Urteilsbegründung.

Zugleich sehe er den Prozess auch als "erste Etappe" für eine weitere Aufklärung des Verbrechens und seiner Hintermänner. "Das war kein Einzeltäter, das liegt auf der Hand", sagte Jung. "Fest steht: Der Täter hat im Auftrag gehandelt und dieser Auftrag kam im Auftrag eines anderen."

Der mittlerweile 55-jährige Spitzenmanager Günther war am 4. März 2018 in der Nähe seines Hauses in Haan bei Wuppertal nach dem Joggen auf einem kleinen Weg von zwei Männern angegriffen, mit hochkonzentrierter Schwefelsäure überschüttet und schwer verätzt worden. Einer der beiden Angreifer war nach Überzeugung des Gerichts der 42-jährige.

Günther musste mehrfach operiert werden. Augenlider und Teile seiner Gesichtshaut wurden transplantiert. Zahlreiche weitere Operationen stünden ihm noch bevor, sagte Günther während des Prozesses. Er könne ein Auge nicht mehr richtig schließen, sagte die Staatsanwältin Dorothea Tumeltshammer in ihrem Plädoyer. "Der Geschädigte spürt die Folgen der Tat bei jedem Wimpernschlag", sagte sie. "Sein früheres Leben bekommt der Geschädigte nicht mehr zurück."

Aus Sicht von Günthers Anwalt Martin Meinberg ging es bei der Attacke darum, Günther als beruflichen Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen. Günther war damals Finanzchef des Energiekonzerns Innogy, der wenige Tage später vom Eon -Konzern übernommen wurde. Er vermutet einen Auftraggeber aus dem beruflichen Umfeld, nennt aber keinen Namen. Eine solche Tat sei im Wirtschaftsleben einmalig, sagte Meinberg.

Nach der Tat hatte es einen zweiten Verdächtigen gegeben, gegen den die Ermittlungen mangels ausreichender Beweise aber eingestellt worden waren, obwohl Günther aussagte, ihn wiedererkannt zu haben.

Die Hauptverhandlung habe es nicht geschafft, die Auftraggeber und Hintergründe aufzuklären, sagte der Vorsitzende. Es seien aber Umstände zu Tage gefördert worden, nach denen Günther mit dem Wiedererkennen des anderen Mannes doch richtig gelegen haben könnte.

Günther zeigte sich nach dem Urteil dankbar und erleichtert. Er erhoffe sich, dass jetzt der Weg weiter führe in den Ermittlungen zu dem zweiten Täter, sagte er. Er hoffe auch, dass man dem Verbrechen ganz auf den Grund gehen werde, "eventuell auch in Kreisen, in denen man eine solche kriminelle Energie nicht vermuten würde".

Der Schuldspruch gegen den 42-Jährigen stützte sich vor allem auf einen schwarzen Einweg-Handschuh mit DNA-Spuren des Angeklagten, der bei einem Glas mit Schwefelsäureresten am Tatort gefunden wurde. Außerdem hatte der Angeklagte wenige Tage nach der Tat eine Verletzung am linken Fuß behandeln lassen, die laut Gutachten von einer Säureverätzung stammen konnte.

Der Belgier beteuerte in seinem letzten Wort wie während des gesamten Prozesses seine Unschuld: "Ich bin nie in seiner Nähe gewesen, ich habe ihn nie gesehen", sagte er. Der Handschuh mit seiner DNA sei ihm gestohlen und womöglich als falsche Spur am Tatort abgelegt worden. Das fand das Gericht wenig glaubhaft. Sein Verteidiger forderte den Freispruch seines Mandanten und die Entlassung aus der Untersuchungshaft. Gegen das Urteil will er in Revision gehen.

Der Hinweis auf den 42-Jährigen und den weiteren Verdächtigen war von einem unbekannten Hinweisgeber gekommen, der gegen erhebliche Geldzahlungen von mehr als 150 000 Euro die Namen genannt hatte. Innogy hatte nach der Tat eine hohe Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt.

Aussagen hatte der Hinweisgeber unter Hinweis auf akute Lebensgefahr nur über einen Rechtsanwalt gemacht. Trotzdem seien die Angaben widerspruchsfrei und in Details auch nachprüfbar korrekt gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es könne angesichts der Indizien überhaupt keinen Zweifel an der Täterschaft geben, sagte der Vorsitzende.

Dass der Angeklagte dennoch an seiner Version festhalte und seinen Mittäter oder Hintermänner nicht nenne, habe sich auf das Strafmaß ausgewirkt. "Wenn sie die zwölf Jahre nicht komplett absitzen wollen, ergreifen sie die Chance und erzählen sie mal, wie es richtig war", forderte der Vorsitzende Holger Jung den Verurteilten auf. Das gehe auch in der Haft.

Das potenzielle Ziel des Anschlags, Günthers Zukunft als Spitzenmanager zu verbauen, hat die Tat nicht erreicht: Er war nach der Attacke so schnell es ging in die Arbeit zurückgekehrt. Heute ist Günther Finanzvorstand des finnischen Energiekonzerns Fortum , der mehr als 19 000 Menschen beschäftigt./rs/DP/nas

Quelle: dpa-AFX

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