MANNHEIM (dpa-AFX) - Nach zwei Pilotverfahren am Landgericht Mannheim zum sogenannten Zuckerkartell gehen die zu Millionenstrafen verurteilten Unternehmen in Berufung. "Hintergrund sind zahlreiche ungeklärte Aspekte", teilte eine Sprecherin von Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker) am Montag in Köln mit. Insbesondere hätten ökonomische Analysen auf Basis eigener Daten keinen Schaden ergeben. "Dies steht im Einklang mit Entscheidungen anderer Gerichte, die Klagen mangels kartellbedingten Schadens abgewiesen haben."
Ein Sprecher von Südzucker
Anfragen an das für die Berufung zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe sowie den ebenfalls betroffenen Hersteller Nordzucker aus Braunschweig blieben zunächst unbeantwortet. Die Firmen sollen laut den Urteilen von Ende Juni der Nestlé Deutschland AG und der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG Schadenersatz je in Millionenhöhe zahlen, weil sie nach Kartellabsprachen zu hohe Zuckerpreise kassiert haben.
Allein in Mannheim sind nach damaligen Angaben des Landgerichts rund 40 Kartellklagen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern anhängig. Sie fordern insgesamt mehrere Hundert Millionen Euro. Auch andernorts gab es Klagen etwa von Molkereien, Gebäck- und Feinkostherstellern./kre/DP/jha
Quelle: dpa-AFX