BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Online-Händler Zalando
Statt der bisherigen Kennzeichnungen wolle der Online-Händler zukünftig klare Informationen über das spezifische Produkt bereitstellen, also etwa über den prozentualen Anteil der verwendeten recycelten Materialien.
Außerdem solle die bisherige "Nachhaltigkeitsseite" durch eine Einführung von zwei neuen Webseiten überarbeitet werden: Eine mit weiteren Informationen über die Produktstandards und eine mit Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Ansätze und Strategien von Zalando.
In einer Reaktion begrüßte der Online-Händler die Einigung mit der Kommission. Nach der Umsetzung der Maßnahmen sei die Angelegenheit damit beendet.
Nach EU-Recht müssen Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrheitsgetreue Informationen bereitstellen und dürfen sie nicht irreführen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen.
Zalando soll zudem einen Bericht vorlegen, in dem die Umsetzung der Verpflichtungen belegt werden. Ein Netz aus Verbraucherschützern - das von der Europäischen Kommission koordiniert wird - wird dies dann bewerten. Sollte es Mängel feststellen, kann es Geldbußen verhängen.
Bei Zalando wurden Produkte bisher mit bestimmten Symbolen ausgezeichnet, wenn sie einem der Nachhaltigkeitskriterien des Unternehmens entsprachen, wie der Konzern auf seiner Internetseite erklärt. Dazu zählten bisher etwa Symbole für ökologische oder innovative Materialien, natürliche Inhaltsstoffe oder Artikel ohne Tierversuche./svv/DP/mis
Quelle: dpa-AFX