BERLIN (dpa-AFX) - Zwei Vorstände des insolventen Skandalunternehmens Wirecard
Nach Ansicht der SPD müssen zwei von ihnen nun doch die Fragen der Abgeordneten beantworten. EY dagegen betonte, die rechtlichen Unsicherheiten seien nicht ausgeräumt. Die Rechtslage sei umstritten. Eine Aussage sei nur dann eindeutig rechtssicher möglich, wenn alle Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder die Schweigepflicht aufhöben, die in den betreffenden Jahren Aufträge an den Abschlussprüfer erteilt hätten oder in diesen Jahren im Vorstand saßen. Angestrebt wird eine Klärung durch den Bundesgerichtshof.
EY hatte als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Jahresabschlüsse von Wirecard geprüft. Das Unternehmen steht in der Kritik, weil der Milliardenbetrug dabei nicht früher entdeckt wurde./tam/DP/he
Quelle: dpa-AFX