FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Skandal um den Finanzdienstleister Wirecard
Die Finanzaufsicht betonte in einer Stellungnahme, sie sei sämtlichen Hinweisen, die sie erhalten habe, pflichtgemäß nachgegangen. "Die Bafin teilt die von der Kanzlei Tilp geäußerte Rechtsansicht ausdrücklich nicht, sie habe leichtfertig ihre Pflichten zur Aufklärung und Anzeige von Marktmanipulationen und Information verletzt." Das Landgericht Frankfurt war zunächst nicht zu erreichen.
Der inzwischen insolvente Dax
"Hätte sie (Bafin) ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen", argumentierte Tilp. "Stattdessen hat die Bafin an diesem Tag erstmals die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, DPR, zur Prüfung etwaiger Verstöße der Wirecard AG gegen Bilanzrecht im Halbjahresfinanzbericht 2018 veranlasst". Aus seiner Sicht haftet die Bafin zumindest für Geschäfte mit Wirecard-Papieren, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf Schadenersatz.
Die Finanzaufsicht erklärte hingegen: "Amtshaftungsansprüche von Dritten, wie Anlegern oder Kunden von beaufsichtigten Unternehmen, sind gegenüber der Bafin gesetzlich ausgeschlossen." Die Aufsicht nehme ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr.
Zugleich betonte die Bafin, ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) sei gegen die Behörde aufgrund des Anwendungsbereiches des Gesetzes nicht möglich. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben die Einleitung eines derartigen Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt beantragt.
Die Bafin hat zudem mehrfach darauf hingewiesen, dass sie nicht die volle Aufsicht über Wirecard hatte, weil lediglich die Tochterbank des Skandalunternehmens als Finanzdienstleister eingestuft war, nicht jedoch der gesamte Konzern./mar/DP/fba
Quelle: dpa-AFX