BERLIN (dpa-AFX) - Die Meta
Der Konzern soll für die Nutzung von Presseinhalten in den Facebook-Diensten und auf Instagram aufkommen. Die Verwertungsgesellschaft legte für die Berechnung nach eigenen Angaben die relevanten Umsätze von Facebook Ireland Ltd. in Deutschland zugrunde. Diese ist eine Tochter des US-Konzerns Meta, der früher auch Facebook hieß.
Eine Meta-Sprecherin teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: Im Einklang mit den Zielen des Urheberrechts-Gesetzes in Deutschland habe man "umgehend Maßnahmen ergriffen, um den Verlagen, die Facebook nutzen, zusätzliche Kontrollmöglichkeiten zu bieten". Über diese Richtlinie hinaus sei das Unternehmen bestrebt, die Partnerschaften mit der Nachrichtenbranche zu stärken. "Wir bestätigen, dass wir mit Corint Media im Gespräch sind und ihr Angebot erhalten haben, aber wir kommentieren unsere geschäftlichen Gespräche nicht öffentlich."
Corint Media legte bereits im Oktober dem US-Konzern Google
In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.
Corint Media ist eine von mehreren Verwertungsgesellschaften, die die Rechte von Medienhäusern gebündelt wahrnimmt. Die Zahl der Gesellschafter liegt demnach bei 24, davon sind 11 Presseverlage und 13 private TV- und Radiounternehmen. Die Zahl der Berechtigten, für die die Verwertungsgesellschaft eintritt, liegt bei mehr als 240./rin/DP/mis
Quelle: dpa-AFX