BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Vor dem Urteilsspruch im Prozess um mutmaßlich überzogene Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen
Kernpunkt des Verfahrens ist die Vergütung von leitenden Betriebsräten beim größten europäischen Autobauer. Gestritten wurde dabei vor allem um die Vorgehensweise bei langjährigen Karrieren, wie sie etwa Bernd Osterloh hingelegt hat. Sein Weg führte ihn aus der Fahrzeugfertigung bis zum Chefposten im Konzernbetriebsrat. Aktuell ist er Personalvorstand der VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton
Die Staatsanwaltschaft wirft den Personalmanagern vor, für Osterloh und andere einflussreiche Betriebsratsangehörige zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Die Angeklagten
- darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz
Blessing - hätten Kriterien zur Gehaltsbestimmung der leitenden Betriebsräte "bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war".
Ihnen wird Untreue, teils auch im besonders schweren Fall vorgeworfen, da VW ein millionenschwerer Schaden entstanden sei. Die Manager sollen pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Nach den Freispruch-Plädoyers der Verteidiger nutzten auch die Angeklagten selbst ihre Schlussworte am Montag dafür, die Untreue-Vorwürfe entschieden zurückzuweisen./bch/DP/zb
Quelle: dpa-AFX