BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hofft auf ein Grundsatzurteil, das Mietern den Weg zum eigenen Balkonkraftwerk erleichtern soll. Sie unterstützt die Klage eines Paars aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage nach DUH-Angaben "mit unsachlichen und überzogenen Forderungen" untersagt habe, wie die Organisation am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die betroffene Hausverwaltung wies dies auf Anfrage zurück. "Diese Auflagen sind verhältnismäßig, weil die Vermieterin oder der Vermieter - und deren oder dessen Hausverwaltung - geltendes Recht beachten muss", hieß es von "Haus und Grund Kiel" auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Die Hausverwaltung habe von ihm und seiner Partnerin unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik verlangt, berichtete der Kläger Matthias Weyland. Damit würde sich das Projekt nicht mehr rentieren. Mit einem ähnlichen Katalog an Anforderungen sähen sich viele Mieterinnen und Mieter in solchen Fällen konfrontiert, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Anwalt Dirk Legler, der die Kläger vor dem Kieler Amtsgericht vertritt, sprach von "fadenscheinigen Gründen" und einer "Salamitaktik". Die Anlage habe eine Leistung von 600 Watt. Zum Vergleich: Die Leistung vieler Staubsauger bewegt sich in diesem Bereich, die Leistung von Waschmaschinen deutlich darüber. Es mache keinen Unterschied für die Elektrik im Haus, ob Strom erzeugt oder verbraucht werde, sagte Legler. Zur Statik sagte er, die Anlage wiege 20 Kilogramm. Zudem müsse der Vermieter für die technische Sicherheit sorgen. Ein Urteil könne es möglicherweise schon zu Beginn kommenden Jahres geben.
Balkon-Solaranlangen könnten einen Beitrag zur Energiewende leisten, "Haus und Grund" befürworte das Förderprogramm für Balkonsolaranlagen in Schleswig-Holstein "hundertprozentig", hieß es von dort zu der Klage. Einige wenige Faktoren seien aber zu beachten. "Wichtig sind dabei Statik und Verkehrssicherheit. Der Balkon muss ausreichend Tragfähigkeit haben. Des Weiteren muss - insbesondere angesichts der Windlasten in Schleswig-Holstein - die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Das heißt, die Solaranlage darf nicht herunterfallen können. Schließlich darf auch aus Denkmalschutzgründen nicht an jedem Balkon eine Solaranlage installiert werden."
Der Rechtsstreit werde Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieter bei der Anbringung eines Solarmoduls gestellt werden können oder eben auch nicht, erklärte Metz.
Die Bundesregierung arbeitet unter Federführung des Justizministeriums derzeit an einem Gesetzentwurf, der Mieterinnen und Mietern den Weg zur Solaranlage auf dem Balkon erleichtern soll. Dieser geht aus DUH-Sicht jedoch nicht weit genug. Das Problem dürfte viele betreffen: "Es wird geschätzt, dass derzeit zwei Drittel der gestellten Anträge genehmigt und ein Drittel abgelehnt wird; konkrete Zahlen hierzu liegen nicht vor", schreibt das Justizministerium in seinem Gesetzentwurf./hrz/DP/stw
Quelle: dpa-AFX