DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Sind die Streifen auf bestimmten Nike-Sporthosen
Bei den vier anderen Hosen wies das Gericht die Markenrechts-Klage von Adidas zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. "Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen", stellte das Gericht fest. Die Entscheidung (Az. I-20 U 120/23) ist rechtskräftig. Nike und Adidas äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht.
Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging.
Gericht: "LA Lakers Courtside Pants" verletzt Markenrechte
Bei der in Deutschland jetzt weiterhin verbotenen Sporthose namens "LA Lakers Courtside Pants" würden die Markenrechte von Adidas verletzt, so das Gericht. Die auf der Hose angebrachten drei Streifen seien der Drei-Streifen-Kennzeichnung der Adidas AG so ähnlich, dass die Zielgruppen sie nicht nur als dekoratives Element, sondern als Produktkennzeichen auffassen würden. Daran ändere auch das auf der Hose angebrachte Nike-Logo "Swoosh" nichts, das wegen seiner farblichen Gestaltung und Größe nicht maßgeblich wahrgenommen werde.
Drei der vier anderen, jetzt wieder erlaubten Hosen seien mit einem großen, deutlich sichtbaren "Swoosh" versehen und verfügten nur über zwei statt drei Streifen. Diese verliefen zwar parallel, aber mit einem nur geringen Abstand zueinander entlang der Seitennaht. Die Zielgruppen würden hier nicht annehmen, dass neben dem Logo auch den Streifen die Funktion zukomme, auf den Hersteller hinzuweisen, so das Gericht.
Die vierte jetzt erlaubte Hose weise zwar drei parallel zueinander verlaufende Streifen an der Außenseite auf. "Aufgrund ihres geringen Abstands zueinander kämen die drei Streifen aber nicht isoliert zur Geltung, sondern erschienen wie ein einheitliches Zierband." Auch sei das Band in den Club-Farben eines Fußballvereins gehalten. "Angesichts dessen wecke die angegriffene Gestaltung keine Assoziationen an die Drei-Streifen-Kennzeichnung der Adidas AG", entschied der 20. Zivilsenat.
Schon mehrfach Streit um Streifen-Verwendung
In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen schon mehrfach Rechtsstreitigkeiten gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor errang Adidas einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen.
Einen Streit mit Nike hatte es bereits im Jahr 2005 gegeben. Damals setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkauft werden dürfen./tob/DP/stw
Quelle: dpa-AFX