BRAUNSCHWEIG/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Fortsetzung des Strafprozesses gegen den früheren VW
Weitere Einzelheiten zu dem Unfall im häuslichen Umfeld und dem aktuellen Gesundheitszustand Winterkorns wollte das Gericht nicht bekanntmachen. Damit ist offen, ob und wann der Prozess fortgesetzt wird. Zu der Frage, ob die gesundheitlichen Gründe einer Fortsetzung der Verhandlung längere Zeit entgegenstehen, will sich das Gericht später äußern.
Neun Jahre dem Auffliegen der Abgasmanipulationen beim Wolfsburger Autobauer hatte erst Anfang September der Prozess gegen Winterkorn begonnen. Dabei hatte der frühere Vorstandschef jegliche Schuld für die Dieselaffäre bestritten. "Unser Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis für unseren Mandanten gelangen werden", teilte sein Verteidiger Felix Dörr mit.
Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Winterkorn soll VW-Käufer über die Beschaffenheit der Autos getäuscht und in den entscheidenden Septembertagen 2015 den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken durch Strafzahlungen informiert haben. 2017 soll er vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch dazu ausgesagt haben.
Für die Verteidigung steht aber fest, dass Winterkorn "nicht betrogen" und "niemanden geschädigt" habe. Er habe auch nicht den Kapitalmarkt gezielt im Unklaren gelassen oder gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Bundestag die Unwahrheit gesagt. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Eigentlich sollte Winterkorn schon im ersten großen Betrugsprozess in Braunschweig mit vier anderen Ex-VW-Managern sowie -Ingenieuren auf der Anklagebank sitzen. Kurz vor dem Start dieses Verfahrens im Jahr 2021 wurde sein Komplex aber aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und sollte nun nachgeholt werden. Für den Strafprozess waren fast 90 Termine bis September 2025 angesetzt./bch/DP/men
Quelle: dpa-AFX