PARIS (dpa-AFX) - Im neu aufgerollten Verfahren um mutmaßlichen Steuerbetrug des Schweizer Bankriesen UBS
Die Vorwürfe gehen auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft der UBS vor, damals Angestellte nach Frankreich geschickt zu haben, um reiches Klientel anzuwerben. UBS soll die Kundschaft dann dazu animiert haben, ihr Geld in der Schweiz vorbei am französischen Fiskus zu platzieren. Insgesamt soll es um Vermögenswerte von mehr als zehn Milliarden Euro gehen.
Die Großbank war in dem Fall vor mehr als zweieinhalb Jahren in erster Instanz zu einer Geldbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte geurteilt, dass es sich um ein Vergehen von "außergewöhnlicher Schwere" handle. Gerichtskreisen zufolge war bis dahin eine Strafe für Steuerbetrug in dieser Höhe in Frankreich beispiellos.
Das Gericht hatte auch entschieden, dass die UBS, ihre französische Filiale und drei frühere Verantwortliche gemeinsam 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zahlen müssen. Der Staat war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
Das Kreditinstitut legte gegen das Urteil Berufung ein. Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens wies es zurück und nannte die Entscheidung unverständlich.
Wie schon in erster Instanz müssen sich auch UBS Frankreich sowie sechs ehemalige Mitarbeiter der Großbank im Berufungsprozess vor Gericht verantworten. Die Verhandlungen begannen im März. Das Urteil sollte ursprünglich bereits im September gesprochen werden. Aus Gesundheitsgründen vertagte das Gericht die Entscheidung jedoch.
Die Ermittlungen in der Steueraffäre waren nach Hinweisen ehemaliger UBS-Mitarbeiter ins Rollen gekommen. Auch in anderen Ländern war die UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro. In den USA hatte die Bank bereits 2009 eine Strafe von 780 Millionen Dollar hinnehmen müssen./rbo/DP/zb
Quelle: dpa-AFX