BERLIN/KIEL (dpa-AFX) - Die Genehmigung von Windrädern und Stromleitungen soll viel schneller werden. Das Bundeskabinett brachte dafür am Montag die Umsetzung neuer EU-Regeln auf den Weg. Damit soll für Windräder oft die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Auch Solaranlagen und Wärmepumpen sollen künftig viel schneller genehmigt werden, nämlich binnen drei Monaten. Ganz kleine Solaranlagen bis 50 Kilowatt sollen automatisch als genehmigt gelten, wenn nicht binnen kurzer Frist eine Absage vom Amt kommt.
"Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Dieser werde einen entscheidenden Fortschritt bei der Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren bringen. Der Ausbau von Windkraftanlagen und Stromleitungen werde deutlich schneller. Damit bekämen Bundesländer und Behörden die Grundlage, den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben. Habecks Entwurf geht jetzt zunächst an den Bundestag.
Nach Angaben von Habeck geht es vor allem um Windräder, aber auch um Stromnetze, die größer sind als 110 Kilovolt. "Diese Projekte können, wenn sie bis zum 30. Juni des nächsten Jahres in die Planung gehen, verkürzt genehmigt werden", sagte Habeck am Montagabend in Kiel. Verkürzte umwelt- und artenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gebe es künftig auf Windkraft-Eignungsgebieten und ausgewiesenen Stromtrassen. "Für Solaranlagen soll inzwischen eine Genehmigung in drei Monaten erteilt werden." Für Anlagen, die auf künstlichen Strukturen errichtet werden, solle ebenfalls keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. "Und für Wärmepumpen soll die Baugenehmigung innerhalb von einem Monat erfolgen."
Auf EU-Ebene war im Dezember eine sogenannte Notfallverordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung der einzelnen Anlagen entfallen.
"Das Ganze ist so geregelt worden, dass der Artenschutz materiell nicht zurückstehen muss", sagte Habeck. Um den Artenschutz zu wahren, sollen die zuständigen Behörden darauf achten, dass Betreiber "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" vornehmen. Gibt es solche Maßnahme nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein "Artenhilfsprogramm".
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung sehr ehrgeizige Ziele vorgenommen. Allein die Windkraft an Land soll sich von 58 Gigawatt im Jahr 2022 auf 115 Gigawatt bis 2030 verdoppeln. Derzeit dauern Planung, Genehmigung und Bau eines Windrads im Schnitt aber fünf bis sieben Jahre.
Habeck rechnet nun mit deutlich mehr Tempo. Er erwarte, dass die Bundesländer nun das ihre täten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, sagte Habeck. "Jetzt haben wir hier eine große Barriere weggeräumt."/vsr/akl/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX