KIEL (dpa-AFX) - Der Prozess um einen mutmaßlichen Millionenbetrug zulasten der Optikerkette Fielmann
Die LKA-Beamtin sprach von über 2,5 Terabyte Daten, die bei Durchsuchungen sichergestellt wurden. Diese führten schließlich zum seit Anfang Juni laufenden Betrugs- und Untreueprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Fielmann-Werbeabteilung, einen Ex-Handballer und vier weitere Mitangeklagte. Sie sollen Fielmann der Anklage zufolge um rund 6,4 Millionen Euro geschädigt haben, was die Verteidigung bezweifelt.
Sie habe mit Kollegen "wie in einem großen Puzzle jede einzelne Rechnung überprüft", die Fielmann zwischen 2012 und 2015 von den Angeklagten gestellt wurde und E-Mails eines Angeklagten ausgewertet, berichtete die Beamtin. Dabei habe sich bestätigt, dass Rechnungen aufgrund von gefakten Zeitungsartikeln bezahlt worden seien, etwa für werbewirksame Trikot- und Baumpflanzaktionen, die nicht oder nicht in dem Umfang stattgefunden hätten.
Vor Gericht stehen fünf Männer und eine Frau. Die Vorwürfe lauten unter anderem Untreue in besonders schwerem Fall oder Beihilfe dazu sowie banden- und gewerbsmäßiger Betrug oder Beihilfe dazu.
Doch der Betrugsvorwurf scheint nach der Aussage des damaligen Abteilungsleiters für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Fielmann für die meisten der Angeklagten vom Tisch. Er hatte ausgesagt, dass er die Rechnungen auf Plausibilität geprüft habe. Das aber habe die Kammer nicht für glaubwürdig gehalten, sondern für eine Schutzbehauptung, weil ihm sonst Unstimmigkeiten in den Rechnungen hätten auffallen müssen, betont die Verteidigung. Sie sieht sich in ihren Zweifeln an der Anklage bestätigt. Denn damit sei der Mann "kein taugliches Betrugsopfer, da er keinem Irrtum unterlag".
Da die Kammer - wie eine Sprecherin bestätigte - inzwischen bei einem der Angeklagten den Betrugsvorwurf per Beschluss bereits fallenließ, frohlockt die Verteidigung. Das bedeute, dass "fünf der sechs Angeklagten nun sicher nicht mehr ins Gefängnis müssen", wie Strafverteidiger Michael Gubitz am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Demnach muss nur noch der für die Werbemaßnahmen ehemals zuständige Fielmann-Mitarbeiter eine Inhaftierung befürchten. "Denn ein Untreue-Vorwurf bleibt bestehen, ebenso wie die Beihilfe dazu durch die anderen Angeklagten", erklärte Gubitz. Doch für diese sei "dieser Vorwurf ganz erheblich weniger schwerwiegend".
Der frühere Fielmann-Marketing-Mitarbeiter muss sich auch verantworten, weil er laut Anklage als Gegenleistung für das Durchwinken der Rechnungen von beteiligten Unternehmen etwa Reisen, Schmuck, Wintergärten und Küchen für sich und seine Familie forderte und erhielt. Ihr Wert laut Anklage: rund 370 000 Euro./ska/DP/stw
Quelle: dpa-AFX