BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen
In dem Verfahren geht es um die mutmaßlich überzogene Bezahlung führender Betriebsräte (Az.: 16 KLs 85/19). Die Ankläger werfen den Führungskräften - darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - vor, hohen Mitgliedern der bei VW
Thema im Prozess waren auch die Gehälter und Boni des früheren Betriebsratschefs von VW, Bernd Osterloh. Er trat als Zeuge auf, ein gesondertes Beihilfeverfahren wurde in seinem Fall abgetrennt.
Nach Ansicht der Staatsanwälte hatten die Personalmanager Kriterien zur Gehaltsbestimmung der leitenden Betriebsräte "bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war". Kritiker sehen zudem Versuche der Leitung, sich über Jahre hinweg die Loyalität der Arbeitnehmerbank bei schwierigen Entscheidungen etwa über Produktionsverlagerungen zu erkaufen.
Die Verteidigung stritt dies ab, die Gehälter seien in Ordnung. Es sei klar gewesen, dass Osterloh und andere hohe Betriebsräte - Management-Positionen vergleichbar - viel Erfahrung sowie eine "beachtliche und strategische Qualifikation" erworben hätten. In guten Bonusjahren verdiente Osterloh bis zu einer Dreiviertelmillion Euro. Im Mai dieses Jahres ging er überraschend als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton
Die Anwälte erklärten, die betreffenden Betriebsräte hätten jeweils "beachtliche Karrieren" hingelegt und oft auf "auf Augenhöhe" mit dem Management verhandelt. Im Fall einer Verurteilung kann Untreue im besonders schweren Fall bis zehn Jahre Freiheitsstrafe bedeuten./jap/DP/zb
Quelle: dpa-AFX