BERLIN (dpa-AFX) - Die neue Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", Monika Schnitzer, hat sich dafür ausgesprochen, Unternehmen die Zahlung von Boni und Dividenden zu verbieten, wenn sie von der Gaspreisbremse profitieren. "Ich verstehe den Unmut über Boni- und Dividendenzahlungen, wenn Unternehmen staatlich unterstützt werden", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). "Das zu erlauben, während die Gaspreisbremse greift, wäre nicht plausibel."
Die Bundesregierung plant bisher kein Boni- und Dividendenverbot bei der Gas- und Strompreisbremse. Allerdings gibt es einen Beschluss des Haushaltsausschusses, der genau das vorsieht. Die Bundesregierung muss darüber nun mit den Haushältern der Ampel-Fraktionen verhandeln.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete die Strom- und Gaspreisbremsen als "Brandmauer gegen hohe Preissteigerungen". Damit gehe der Staat entschlossen gegen Preise für Gas, Wärme und Strom vor, die infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine explodiert seien, sagte der Grünen-Politiker der dpa. Dies helfe der Industrie sowie kleinen und mittleren Betrieben und sichere Arbeitsplätze.
Am Freitag hatte das Bundeskabinett den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Die Minister billigten die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden. Bundestag und Bundesrat sollen die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant 2023 in Kraft treten können. Der Bund schätzt für die Gas- und Wärmepreisbremse Kosten von rund 56 Milliarden Euro, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonte, Zahlungen für die Haushaltskunden ab März seien wegen der späten Gesetzesverabschiedung Mitte Dezember immer noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalteten dann auch Rabatte für Januar und Februar. "Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Insgesamt sei der Kabinettsbeschluss besser als vorherige Entwürfe, bleibe aber in einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück. "Ein Irrweg bleibt aus unserer Sicht die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Abschöpfung von sogenannten Zufallserlösen", sagte Liebing. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die Abschöpfung sogenannter Zufallserlöse kritisch. "Je länger dieser erhebliche Markteingriff gilt, desto größer ist die Gefahr, dass sich das Angebot am Strommarkt verknappt und so hohe Preise im Stromgroßhandel begünstigt", sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.
Die Energiewirtschaft forderte Nachbesserungen insbesondere bei der Strompreisbremse. "Sie ist so nicht umsetzbar, da sie an vielen Stellen zu komplex, zu unklar, zu bürokratisch ist - hier muss im parlamentarischen Verfahren intensiv nachgearbeitet werden", forderte Andreae. Sonst komme die Entlastung nicht fristgerecht bei den Haushalten an.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber nur für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
Wirtschaftsprofessorin Schnitzer warnte vor falschen Anreizen: "Die Politik muss deutlich machen, dass die Verbraucher weiter Energie sparen müssen. Das Gebot lautet: Heizung niedriger stellen, warme Socken kaufen." Sie habe Zweifel, ob das gut genug kommuniziert wird. Auch der Versorger Eon
Die Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft auch Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben./hgo/DP/men
Quelle: dpa-AFX