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19.08.2020 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP: Neue Runde im Pipelinestreit - OVG sieht keinen Verfassungsverstoß

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Covestro

MÜNSTER (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland haben die Gegner des Projekts eine unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren kritisiert. Am ersten Verhandlungstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster warfen sie der Bezirksregierung Düsseldorf vor, bei den Änderungen ihrer ursprünglichen Genehmigung der Rohrleitung die betroffenen Bürger "bewusst ausgeschlossen" zu haben. Vertreter der Behörde wiesen am Mittwoch die Vorwürfe zurück.

Die 67 Kilometer lange Pipeline, die zwischen den Werken Dormagen und Krefeld des Chemiekonzerns Covestro verläuft, ist seit dem Jahr 2009 weitgehend fertig gebaut. Wegen des langjährigen Rechtsstreits, der auch schon das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, darf aber bisher kein Gas fließen.

Geklagt haben mehrere Anwohner, deren Grundstücke für die im Boden verlegten Rohre genutzt wurden. Sie fürchten, dass bei einem Bruch der Rohre das giftige Gas austritt und dann Lebensgefahr für die Menschen an der Trasse besteht. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bau der Pipeline gestattet, die Inbetriebnahme aber untersagt. Über die Berufung verhandelt jetzt das OVG.

Einen Erfolg konnten die Bezirksregierung und Covestro in der Frage verbuchen, ob das vom NRW-Landtag verabschiedete Gesetz zum Bau der Rohrleitung gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht habe sich der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und sei "nicht mehr von der Verfassungswidrigkeit überzeugt", sagte der Vorsitzende des Senats, Dirk Lechtermann. 2014 hatte der Senat das noch anders gesehen.

Die ursprüngliche Genehmigung für die Pipeline stammt aus dem Jahr 2007. Seitdem hat die Bezirksregierung mehrere Änderungen daran vorgenommen. Die Kläger rügen unter anderem, dass dabei keine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde. Auch seien Unterlagen zur Prüfung der Erdbebensicherheit nicht ausreichend ausgelegt worden.

Die Vertreter der Genehmigungsbehörde betonten, es habe keine wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss gegeben. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sei deshalb nicht erforderlich gewesen. Auch müssten nicht Unterlagen "zu jeder Schraube" ausgelegt werden.

Obwohl die beiden Chemiewerke auf der linken Rheinseite liegen, verläuft die Pipeline überwiegend rechtsrheinisch und unterquert dabei zwei Mal den Rhein. Die Leitung sei gemeinsam mit einer Erdgas-Pipeline gebaut worden und nutze vorhandene Trassen wie Schiene und Autobahn, hatte Covestro erklärt. Dadurch werde die Umwelt geschont und insgesamt werde weniger Fläche benötigt. Covestro verspricht für den Betrieb der Leitung "ein Höchstmaß an Sicherheit, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht".

Der Dax -Konzern Covestro war 2015 aus der ehemaligen Kunststoffsparte von Bayer hervorgegangen. In seinem Werk in Krefeld-Uerdingen wird das Kohlenmonoxid bei der Produktion von Kunststoffen benötigt und dafür bislang eigens mit erheblichem Energieaufwand produziert. In Dormagen fällt es als Abfallprodukt an.

Aus Gründen des Corona-Schutzes wird nicht im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts verhandelt, sondern in der Aula des Münsteraner Schlosses. Wann der Senat seine Entscheidung trifft, ist noch offen. Ob dann der Rechtsstreit endet, ist fraglich. Die unterlegene Seite könnte noch das Bundesverwaltungsgericht anrufen./hff/DP/nas

Quelle: dpa-AFX

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