BERLIN (dpa-AFX) - In Deutschland ist etwa jeder dritte Miethaushalt einer Studie zufolge bei den Wohnkosten überlastet. Mehr als drei Millionen Haushalte zahlen für Kaltmiete und Heizkosten mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens, wie aus der vom Mieterbund am Donnerstag in Berlin vorgestellten Erhebung hervorgeht. Bei weiteren rund 4,3 Millionen Haushalten machten diese Kosten zwischen 30 und 40 Prozent des Einkommens aus. In der am geringsten verdienenden untersuchten Gruppe zahlten demnach sogar fast zwei Drittel der Befragten zum Teil deutlich mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Miete und Wärme.
Als überlastet gelten Mieterinnen und Mieter, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen. Der Mieterbund geht von insgesamt 21 Millionen Haushalten in Deutschland aus, in denen Menschen zur Miete leben.
Steigende Heizkosten treffen die Ärmeren stark
"Insbesondere die Belastung durch Wärmekosten ist in den unteren Einkommensklassen besonders stark gestiegen", sagte Franz Michel, Leiter für Wohnen und Mietenpolitik beim DMB. Der Anteil der Wärmeausgaben am Nettoeinkommen hat sich der Studie zufolge in der untersten Einkommensgruppe zwischen 2021 und 2022 auf rund 8 Prozent nahezu verdoppelt. Hinzu kommt, dass Menschen mit niedrigerem Verdienst häufiger in Wohnungen mit fossilen Heizsystemen leben. Sie waren im vergangenen Jahr deshalb häufiger von steigenden Gaspreisen betroffen.
Die Untersuchung hat das Öko-Institut im Auftrag des Mieterbunds durchgeführt. Datengrundlage war die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2018. Alle fünf Jahre befragt dabei das Statistische Bundesamt rund 60 000 Haushalte zu ihren Einkommens- und Verbrauchsmustern. Alle Daten wurden anhand verschiedener Indizes hochgerechnet auf die Jahre 2021 und 2022. Die Studie gilt als statistisch repräsentativ für ganz Deutschland.
Demnach gibt es in Deutschland rund 21 Millionen Mieterhaushalte. Nahezu die Hälfte von ihnen - rund zehn Millionen - zählen der Studie zufolge zu den untersten drei von zehn untersuchten Einkommensklassen. Hier verdienen die Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt zwischen 1190 und 2355 Euro netto. Je niedriger das Einkommen, umso älter sind die bewohnten Gebäude und umso schlechter sind sie energetisch saniert.
Sanierungen werden zur Herausforderung für Geringverdienende
"Bei diesen Gebäuden ist der Sanierungsbedarf am größten, aber auch der Hebel, um Co2 einzusparen", sagte DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz, am Donnerstag. Warmmietenneutral müssten diese Sanierugen durchgeführt werden, fordert der Verband. Modernisierungen dürfen demnach nicht dazu führen, dass sich die Mietkosten für Mieterinnen und Mieter nach einer Sanierung erhöhen.
Ein Steuerungsinstrument ist dabei aus Sicht des DMB die sogenannte Modernisierungsumlage. Sie sieht vor, dass Vermieter bis zu acht Prozent der Kosten für Modernisierungen auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen können. Der DMB fordert unter anderem, dass dieser Anteil mindestens um die Hälfte reduziert wird. Zudem soll es eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter geben.
Das neue Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung gehe dabei in eine richtige Richtung, sei aber nicht weitreichend genug, betonte Weber-Moritz. Das Gesetz sieht demnach eine weitere Modernisierungsumlage vor, die sich nur auf den Heizungstausch bezieht. Sie liegt bei 10 Prozent der Kosten, gibt aber eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter vor, die maximal umgelegt werden dürfen. "Immerhin wird es an der Stelle nicht zu einer Verschlechterung für die Mieter kommen", sagt Weber-Moritz.
Vermieter: Der Sozialstaat muss einspringen
Aus Sicht der Eigentümer sind Mietrechtsänderungen indes nicht der richtige Weg, um die Belastungen für Mieterinnen und Mieter einzudämmen. "Von hohen Wohnkosten sind bekanntermaßen nur drei Gruppen belastet: Studierende, Rentner und Alleinerziehende", teilte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, am Donnerstag mit. "Diese wirksam zu unterstützen, ist Aufgabe des Sozialstaats - beispielsweise über das Wohngeld."/maa/DP/stw
Quelle: dpa-AFX