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09.07.2020 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP: Kurze Kreuzfahrten ohne Landgang demnächst wieder möglich

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Hapag-Lloyd

HAMBURG (dpa-AFX) - Die Kreuzfahrtbranche nimmt wieder Fahrt auf und sticht in den kommenden Wochen mit den ersten Schiffen in See. Grundlage dafür ist ein Corona-Hygienekonzept, das die Kreuzfahrtindustrie gemeinsam mit den deutschen Behörden und Hafenverwaltungen erarbeitet hat. Die Wiederaufnahme der Kreuzfahrten soll demzufolge in drei Phasen eingeteilt werden, die die Cruise Lines International Association (Clia), der größte Verband der Kreuzfahrtindustrie, am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte. Für die Fahrgäste bedeutet das: Nur Seetage und mehr Platz und Service an Bord.

In der ersten Phase sollen die ersten Schiffe von Hamburg, Rostock, Kiel oder Bremerhaven aus mit Gästen aus dem deutschsprachigen Raum an Bord starten können. Ohne einen anderen Hafen anlaufen zu dürfen, sollen die Schiffe bereits nach maximal sieben Tagen wieder im Starthafen ankommen. Zudem werden deutlich weniger Passagiere mitfahren dürfen als üblich. Verbunden sind diese ersten Reisen mit umfangreichen Abstands- und Hygieneregeln an Bord. Außerdem sollen die Schiffe unter anderem mit Covid-19-Schnelltests ausgestattet sein.

In der zweiten Phase dürfen schließlich auch ausländische Häfen angefahren werden und in der dritten sollen die Reedereien zu ihrer gewohnten Routengestaltung zurückkehren können. Einen konkreten Zeitplan gab Clia zunächst nicht bekannt.

Von den Reedereien gab es dagegen bereits klare Pläne. So wird Tui Cruises am 24. Juli von Hamburg aus zur ersten Kurzkreuzfahrt in Richtung Norwegen starten. Hapag-Lloyd Cruises legt am 31. Juli in Hamburg in Richtung Dänische Südsee ab und das Kreuzfahrtunternehmen Aida wird am 5. August von Hamburg aus in der Nordsee unterwegs sein.

Allen Reisen ist gemein, dass die Gäste vor ihrer Reise digitale Gesundheitsfragebogen ausfüllen müssen. Zudem wird es Temperaturmessungen, Wegeleitsysteme an Bord, beschränkte Kapazitäten für Restaurants, Bars und Theater auf dem Schiff, Maskenpflicht in Fahrstühlen, Treppenhäusern und Kabinenfluren sowie bei einer Maximalauslastung von 60 Prozent viel Platz geben./cgl/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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