BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google
Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, das neue NetzDG zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstoße teilweise gegen europäisches Recht. In dem Rechtsstreit zwischen den Internetkonzernen und dem Bund geht es unter anderem um die Frage, ob Google und Facebook sowie andere Netz-Plattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.
Das Justizministerium erklärte nun, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werde man in der Sache keine Maßnahmen gegen Google und den Facebook-Konzern Meta
Die Sprecherin betonte, bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. "In diesen Verfahren gilt ein anderer rechtlicher Maßstab als in ordentlichen Verfahren. Die endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen wird der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten sein.
Eine Youtube-Sprecherin begrüßte, dass das Verwaltungsgericht die Verpflichtung zur massenhaften Übermittlung von Nutzerdaten an das BKA als Verstoß gegen Europarecht bewertet habe. "Wir unterstützen die Bestrebungen der Europäischen Union, mit dem Digital Services Act (DSA) ein europaweit einheitliches Regelwerk für den Umgang mit Inhalten festzulegen. Wir halten das für den richtigen Weg, um konsequent gegen illegale Inhalte vorzugehen und dabei das Prinzip des offenen Internets zu bewahren."/chd/DP/men
Quelle: dpa-AFX