KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mehrere Schadenersatz-Klagen gegen Internet-Plattformen wegen Urheberrechtsverletzungen haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Einmal geht der Produzent Frank Peterson gegen Youtube vor, weil Nutzer dort immer wieder unerlaubt Videos mit Musik der Sängerin Sarah Brightman eingestellt hatten. In den anderen Fällen klagen Verlage, Musik- und Filmunternehmen und die Verwertungsgesellschaft Gema gegen den Dienst Uploaded der Schweizer Cyando AG. (Az. I ZR 135/18 u.a.)
Die Verfahren werfen komplizierte Fragen auf. Das Urheberrecht ist EU-weit einheitlich geregelt - die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten deshalb nach ersten Verhandlungen 2018 zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Parallel wurde in der Europäischen Union das Urheberrecht umfassend reformiert, seit Sommer 2021 gelten in Deutschland die neuen Regeln. Ob Schadenersatz zu zahlen ist, ist noch nach der alten Rechtslage zu beurteilen. Zum Teil ist für die Fälle aber auch schon das neue Recht relevant.
Der Streit zwischen Peterson und Youtube
Klarer scheinen die Dinge beim Filehosting-Dienst Uploaded zu liegen. Dort können Nutzerinnen und Nutzer alle möglichen Inhalte hochladen und für andere verlinken - harmlose Schnappschüsse vom Haustier, aber eben auch urheberrechtlich geschützte Filme, Musikstücke oder E-Books. Hier gehen die Richter im Moment davon aus, dass der Betreiber wohl nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen hat, um das zu verhindern. Nutzer, deren Inhalte besonders häufig heruntergeladen wurden, seien sogar noch mit Geldprämien belohnt worden.
Die Urteile sollen am 2. Juni verkündet werden./sem/DP/zb
Quelle: dpa-AFX