NEW YORK (dpa-AFX) - Google
Man habe von Entwicklern gehört, dass es für sie schwierig sei, im 15-Prozent-Bereich anzukommen, weil zum Teil Kunden vorher ihre Abonnements kündigten, begründete Google den Schritt. Die Änderung soll zum 1. Januar kommenden Jahres greifen.
Google geht sogar noch weiter und kündigte an, dass für einige E-Book-Anbieter und Musik-Streamingdienste die Abgabe sogar auf bis zu zehn Prozent sinken kann. Von Apple
Google steht hinter dem Smartphone-Betriebssystem Android, das einen Marktanteil von über 80 Prozent hat. Apple füllt mit seinen iPhones praktisch den gesamten Rest des Marktes aus. Auf Android-Smartphones kann man Apps zwar nicht nur aus dem Play Store von Google laden. Die Nutzer greifen aber zumeist vor die vorinstalliert Google-Plattform zurück. Auf iPhones können Anwendungen nur aus dem hauseigenen App Store geladen werden.
In den vergangenen Jahren hatten sich diverse App-Entwickler beschwert, dass die Abgaben bei beiden Plattformen zu hoch seien. Politiker und Wettbewerbshüter sowohl in Europa als auch in den USA nehmen das App-Store-System ins Visier.
Große Streaming-Dienste wie Netflix
Beim App-Verkauf oder anderen Geschäften in den Anwendungen verlangen Apple und Google seit vergangenem Jahr von den Entwickler bereit nur eine Abgabe von 15 Prozent, wenn ihre Erlöse unter einer Million Dollar liegen.
Apple hatte die Abgabe bei der Einführung des App Stores auf dem iPhone 2008 generell auf 30 Prozent festgesetzt. Firmengründer Steve Jobs sagte damals, dass Apple dadurch nur die Kosten für den Betrieb der Plattform decken wolle. Der Wert entsprach den Gepflogenheiten in der Spiele-Branche und auch Google schwenkte bei seiner App-Plattform darauf ein. Mit dem dramatischen Wachstum der Smartphone-Nutzung wurden die App Stores inzwischen aber zu einem Milliardengeschäft. Die reduzierte Abo-Abgabe von 15 Prozent nach dem ersten Jahr wurde bereits vor mehreren Jahren eingeführt.
Apple betont, der Konzern habe als Plattform-Betreiber Anrecht auf eine Kommission. Die Position wurde jüngst auch in einem Verfahren rund um die App-Store-Regeln von einer Richterin in Kalifornien bestätigt./so/DP/zb
Quelle: dpa-AFX