KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Technologieriesen Google
Hintergrund ist, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter dem Konzern "verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen" bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen wollen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Fahrzeughersteller wie Volvo, Ford
Google bietet Herstellern die Dienste den Angaben nach grundsätzlich nur zusammen an und macht nach Auffassung des Bundeskartellamts weitere Vorgaben für die Präsentation der Dienste im Infotainmentsystem von Autos, damit diese bevorzugt genutzt werden. Bei der Behörde haben sich zwei Wettbewerber beschwert: der Karten-Spezialist TomTom
Google hatte daraufhin Lösungsvorschläge unterbreitet, wie der BGH mitteilte. Das Kartellamt plane, Teile der bisherigen Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten offenzulegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. "Google beanstandet, dass damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Googles gegenüber Wettbewerbern offengelegt würden und hat gegen die Offenlegung einzelner, bestimmt bezeichneter Textpassagen Beschwerde eingelegt."
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen könnte es sein, dass der Kartellsenat am BGH in Karlsruhe die Öffentlichkeit von wesentlichen Teilen der Verhandlung ausschließt. Auch könnte es sein, dass noch über die Zuständigkeit des BGH diskutiert wird. Wann er eine Entscheidung verkündet, war zunächst nicht abzusehen. (Az. KVB 69/23)/kre/chd/DP/zb
Quelle: dpa-AFX