MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der frühere Wirecard
Anlass der Verhandlung war, dass der seit bald zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun gegen beide Arrestbeschlüsse Widerspruch eingelegt hat. Allzu große praktische Bedeutung für Braun hat dieses Zivilverfahren aktuell nicht: Vorerst geht es nur um ein Eilverfahren, bis zur Hauptsacheentscheidung wird es noch dauern. Außerdem hat zuvor bereits die Münchner Staatsanwaltschaft das Privatvermögen des unter Betrugsverdachts stehenden Managers arrestieren lassen. Faktisch hätte Braun also auch dann keinen Zugriff auf 175 Millionen Euro, wenn das Gericht am 9. Juni seinem Widerspruch vollständig stattgeben würde.
Doch Insolvenzverwalter Michael Jaffé versucht, so viel Geld wie möglich für die Gläubiger zu sichern. Brauns Anwälte hingegen argumentieren, dass die Arrestbeschlüsse des Insolvenzverwalters nichtig seien, weil Brauns Vermögen bereits von der Staatsanwaltschaft eingefroren wurde. "Alles, was nach der Staatsanwaltschaft kommt, ist nichtig", sagte Brauns Anwalt Bernd-Wilhem Schmitz. Im ersten Arrestbeschluss über 140 Millionen Euro geht es um von Wirecard vergebene Kredite an die Firmengruppe Opac, für die es keine Sicherheiten gab. Der Insolvenzverwalter wirft Braun vor, gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben, weswegen der Österreicher für dieses Geld aufkommen soll.
Gegenstand des zweiten Arrestbeschlusses sind 35 Millionen Euro. Braun brauchte demnach Geld, um eigene Schulden zu begleichen, und forderte den seit Sommer 2020 untergetauchten Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek auf, ihm einen Privatkredit zurückzuzahlen. Dieses Geld soll wiederum Marsalek in Kreiselüberweisungen aus dem Konzern abgezweigt haben. Anwalt Schmitz legte eine eidesstattliche Versicherung Brauns vor, derzufolge der Wirecard-Chef davon nichts wusste./cho/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX