MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Bilanzskandal beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard
Braun sitzt seit 22. Juli hinter Schloss und Riegel, ebenso wie zwei weitere Wirecard-Manager. Der neue Haftbefehl ersetzt den bisherigen. Staatsanwaltschaften beantragen üblicherweise neue Haftbefehle, wenn neue Sachverhalte im Ermittlungsverfahren auftauchen. Die Vorwürfe seien erweitert worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, ohne Einzelheiten zu nennen.
Die Staatsanwaltschaft sieht in Braun einen Hauptverantwortlichen für "gewerbsmäßigen Bandenbetrug", bei dem die Wirecard-Chefetage über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll, um das Unternehmen über Wasser zu halten und Kredite zu erschwindeln. Auf diese Weise sollen Braun und seine Komplizen kreditgebende Banken und Investoren um bis zu 3,2 Milliarden Euro geprellt haben, die nun höchstwahrscheinlich verloren sind.
Wirecard ist Zahlungsabwickler für Kreditkarten an Ladenkassen und im Internet. Die Geschäfte mit nicht existenten Kunden wurden nach derzeitigem Stand der Ermittlungen über Subunternehmer im Mittleren Osten und in Südostasien abgewickelt. Das tatsächlich existierende Geschäft mit der Zahlungsabwicklung dagegen war so klein, dass Wirecard in Wahrheit Verluste schrieb.
Der mutmaßliche Bilanzschwindel hatte Wirecard 2018 zum Aufstieg in den Dax
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor im Fall Wirecard das Vermögen von "vier natürlichen Personen" und drei Firmen einfrieren lassen - allerdings nicht erklärt, dass Brauns Vermögen darunter sei. Der Manager hatte für die Verwaltung seines Geldes eine eigene Firma gegründet, außerdem besitzt er Häuser. Bei den Arrestbeschlüssen für die Vermögen der "natürlichen Personen" handelte es sich nach früheren Angaben der Ermittler um Summen bis zum mittleren zweistelligen Millionenbereich, bei den Gesellschaften teilweise im unteren dreistelligen Millionenbereich.
Soweit bekannt, hat bislang auch ein Wirecard-Aktionär beim Oberlandesgericht München einen Vermögensarrest gegen Braun erreicht. Dabei geht es um Schadenersatz für die Verluste, die der Anwalt mit Wirecard-Aktien machte./cho/DP/nas
Quelle: dpa-AFX