BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat den EU-Ländern empfohlen, keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete einzuführen. Wer ein gültiges EU-Corona-Zertifikat habe, solle "grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden, unabhängig vom Abreiseort in der EU", teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Zudem solle die Gültigkeitsdauer der EU-Impfnachweise beschränkt werden. Man schlage vor, dass diese Zertifikate neun Monate ab der vollständigen Impfung gültig sein sollen, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig werde, so die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova.
EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: "Unser Hauptziel ist es, abweichende Maßnahmen in der EU zu vermeiden." Die Kommission hofft auf einheitliche Regeln innerhalb der EU. Die EU-Länder sollten nun "unverzüglich" alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit sich alle Menschen eine Booster-Impfung bekommen können, die diese für ein gültiges Zertifikat brauchen.
Über die nicht verbindlichen Vorschläge müssen nun die EU-Länder beraten und dann eine gemeinsame Position dazu verabschieden. Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie in Europa gab es viele unterschiedliche Regeln mit teils kilometerlangen Staus wegen Grenzschließungen und entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Für Einreisen in die EU von außerhalb empfiehlt die Kommission, dass vom 1. März an nicht mehr entscheidend sein solle, von wo aus eine Reise starte, sondern, ob und mit welchem Impfstoff Menschen geschützt seien. "Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin Reisende aufnehmen, die mit in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden", so die EU-Kommission.
Ebenso sollten künftig Reisende ins Land gelassen werden, die mit Impfstoffen geschützt sind, die das WHO-Verfahren zur Aufnahme in die Notfallliste durchlaufen haben. Für diese Reisenden wird aber empfohlen, einen PCR-Test vor Abreise zu verlangen. Für Kinder soll es sowohl im innereuropäischen Verkehr wie auch für Reisen von außerhalb der EU Ausnahmen geben./mjm/DP/stw
Quelle: dpa-AFX