LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der EU entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr) über eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe zulasten von Google
Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro. Wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - wurde 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe.
Im nun verhandelten Fall wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe "seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat", hatte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 gesagt.
Aus Sicht von Google ist die Entscheidung aus Brüssel hingegen "rechtlich, faktisch und wirtschaftlich" falsch. Man freue sich darauf, die eigenen Argumente vor Gericht vorzubringen, teilte der Konzern mit. Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU kann beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Einspruch eingelegt werden.
Die Obergrenze der Strafen kann sich auch auf den Umsatz der Unternehmensgruppe beziehen, zu der das betreffende Unternehmen gehört, teilte die EU-Kommission mit. Dafür müsse das Mutterunternehmen dieser Gruppe in der Zeit der Verstöße einen "bestimmenden Einfluss" auf die Geschäftspolitik der Tochter ausgeübt haben. Im Fall von Google bedeutet das, dass auch der Mutterkonzern Alphabet
Für den Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc könnte das Urteil "ein Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet sein". Google habe die Verbraucher daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es die Konkurrenten praktisch unsichtbar gemacht habe. Die Entscheidung der EU-Kommission sei ein wichtiger erster Schritt gewesen, "und wir erwarten, dass der Gerichtshof diese Entscheidung in seinem Urteil bestätigt", teilte Agustin Reyna, Beuc-Direktor für rechtliche und wirtschaftliche Angelegenheiten, mit./mjm/DP/zb
Quelle: dpa-AFX