KÖLN/BERLIN (dpa-AFX) - Die zuständigen EU-Behörden haben damit begonnen, Leitlinien zum Corona-Schutz im Luftverkehr zu lockern. Unter anderem fällt ab diesem Montag eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg, wie die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch mitteilten. Wenn an Abflugort oder Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiterhin auch an Bord der Maschinen gelten.
Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte auf Anfrage, dass über die Maskenpflicht im Flugzeug die nationalen Behörden entscheiden. Sie gelte daher weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken und auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Demnach sind beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kindern unter sechs Jahren.
Von nächster Woche an seien nicht mehr in allen Fällen Masken Pflicht im Luftverkehr, sagte EASA-Chef Patrick Ky. Für Passagiere und Crews sei dies ein großer Schritt hin zu einer Normalisierung des Flugverkehrs. Zugleich betonten die EU-Behörden, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer noch zu den besten Schutzmaßnahmen gegen die Übertragung des Coronavirus zähle.
Grund für die Lockerungen sind den Angaben nach die jüngsten Entwicklungen in der Pandemie. Dazu zählen insbesondere die Impfzahlen, die durch Infektionen entstandene Immunität und die damit einhergegangene Aufhebung von Beschränkungen in einer wachsenden Zahl europäischer Staaten./trs/DP/jha
Quelle: dpa-AFX