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18.08.2022 ‧ dpa-Afx

ROUNDUP: Ende der Negativzinsen - Meiste Banken schaffen Verwahrentgelt ab

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Deutsche Bank

FRANKFURT (dpa-AFX) - Viele Bankkunden können aufatmen: Vier Wochen nach der ersten Zinserhöhung im Euroraum seit Jahren haben die allermeisten Kreditinstitute Negativzinsen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto abgeschafft. Nach Daten des Vergleichsportals Verivox weisen aktuell noch mindestens 79 Geldhäuser in ihren Preisverzeichnissen Minuszinsen aus. Damit haben mehr als 80 Prozent der betroffenen Institute das so genannte Verwahrentgelt für Privatkunden seit der Zinserhöhung gestrichen, wie aus der Auswertung von rund 1300 Banken und Sparkassen hervorgeht. Angesichts der hohen Inflation haben Sparer aktuell allerdings wenig Grund zum Jubeln.

"Die große Mehrheit der Banken hat nach der Zinserhöhung schnell reagiert und ihre Negativzinsen abgeschafft", berichtete Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH (Stand: 17. August). Insbesondere bei vielen Genossenschaftsbanken und Sparkassen seien die Negativzinsen an den Einlagezins der Europäischen Zentralbank (EZB) gekoppelt gewesen und damit automatisch entfallen, als am 27. Juli die neuen Leitzinsen in Kraft traten.

"Das Ende der Negativzinsen ist besiegelt", sagte Maier. Er rechnet damit, dass in den kommenden Wochen und Monaten, weitere Institute nachziehen. "Spätestens nach dem nächsten Quartalswechsel dürfte höchstens noch eine Handvoll Banken Negativzinsen im Privatkundengeschäft erheben."

Nach Daten des Verbraucherportals Biallo weisen noch 35 Banken Negativzinsen im Preisaushang oder auf ihrer Seite aus (Stand: 10. August). Zum Höchststand Ende Mai verlangten demnach 582 der untersuchten Banken und Sparkassen ein Verwahrentgelt, oft in Höhe von 0,5 Prozent ab Überschreiten bestimmter Summen auf dem Konto.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte am 21. Juli angesichts der Rekord-Inflation die Leitzinsen im Euroraum erstmals seit elf Jahren wieder erhöht. Damit entfiel auch der Strafzins von 0,5 Prozent, den Kreditinstitute zahlen mussten, wenn sie Gelder bei der Notenbank parken. Die Finanzbranche klagte über Milliardenbelastungen wegen der Strafzinsen, viele Geldhäuser gaben diese ab bestimmten Summen auf dem Konto an Privatkunden weiter.

Verbraucherschützer halten Negativzinsen auf Privatguthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten für unzulässig, egal ob bei Neukunden oder Bestandskunden. Aktuell sind sechs Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen verschiedene Kreditinstitute anhängig. Erste Urteile gibt es, sie sind aber noch nicht rechtskräftig.

"Man kann nur hoffen, dass die Branche die sogenannte Zinswende zum Anlass nimmt, sich auch ohne weitere Unterlassungsklagen von uns oder den Verbraucherzentralen wieder von diesem rechtlich sehr umstrittenen Instrument zu verabschieden", sagte vzbv-Rechtsreferent David Bode. "Ohne entsprechende prozessuale Erklärungen werden die Verfahren jedoch weiterverfolgt."

Zugleich kritisierte Bode die Begründung der Finanzbranche für die Minuszinsen. "Aufgrund der bereits seit 2019 für die Institute eingeräumten erheblichen Freibeträge halten wir den behaupteten Zusammenhang mit den Einlagezinsen bei der EZB für zumindest teilweise vorgeschoben."

Sparinnen und Sparer können wegen der EZB-Zinserhöhung zwar auf steigende Zinsen für Festgeld und Co. hoffen. Die ersten Anbieter würden mit Sonderkonditionen bereits um Neukunden werben, berichtete Maier. Allerdings nagt nun die hohe Inflation am Ersparten. "Selbst die zinsstärksten Angebote gleichen die Inflation bei Weitem nicht aus", sagte Maier.

Verivox wertet im Internet die Konditionen für Tagesgeld-, Giro- und Verrechnungskonten von etwa 1300 Banken und Sparkassen aus. Da nicht alle Institute ihre Zinsen frei zugänglich auf ihrer Website veröffentlichen, könnte es weitere Institute geben, die noch Negativzinsen verlangen./mar/DP/stk

Quelle: dpa-AFX

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